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Noch immer werden Kredite, die vor dem 1. März 1997 abgeschlossen worden waren, falsch abgerechnet. Nach einer Klage durch die AK darf sich eine Kreditnehmerin über die Rückzahlung von 17.000 Euro freuen.
Hintergrund: Bis 1.3.1997 waren Zinsgleitklauseln in Kreditverträgen unklar formuliert. Die Folge war, dass viele Banken Zinssenkungen gar nicht oder verspätet weitergaben. Diese Praxis änderte erst eine Novellierung des Kreditwesengesetzes.
In einer groß angelegten Aktion rechnete die AK in der Folge zahlreiche Kredite nach, die vor diesem Datum abgeschlossen worden waren und erreichte zum Teil beträchtliche Rückzahlungen. „Wie sich nun herausstellt, werden Kredite nach wie vor falsch abgerechnet“, verweist die Leiterin des AK-Konsumentenschutzes, Mag. Bettina Schrittwieser, auf den erst kürzlich abgeschlossenen Fall, bei dem die Raiffeisenbank Süd-Weststeiermark einer Kreditnehmerin 17.000 an zu viel bezahlten Zinsen zurückzahlen musste.
Weitere drei aktuelle Fälle wurden durch Intervention der AK bereinigt, ein weiterer Fall wurde eingeklagt: „Wir können den KreditnehmerInnen daher nur raten, einen vor dem 1. März 1997 abgeschlossenen Kredit nachrechnen zu lassen“, so Schrittwieser abschließend.
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