Strommasten vor dunklem Himmel
Dunkle Wolken über dem heimischen Strommarkt. © davidjancik, Adobe Stock
30.3.2022

Energielieferant McStrom ist insolvent

Aktuell sind Verbraucherinnen und Verbraucher österreichweit von der Insolvenz des Grazer Energieanbieters McStrom GmbH betroffen. Dadurch ergeben sich zahlreiche Fragen von Betroffenen in Bezug auf die weitere Versorgung mit Energie, zu leistende Teilzahlungen und Abrechnungen. 

Wird mir nun der Strom abgeschaltet?

Für solch einen Fall gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Versorgungssicherheit der betroffenen Kundinnen und Kunden. Einerseits ist die Versorgung sichergestellt, da der Netzbetreiber den physischen Anschluss der Kundinnen und Kunden verwaltet und nicht der Energielieferant. Es ist zwar erforderlich, dass jeder Kunde bzw. jede Kundin einen Energielieferanten hat. Dies wird nun im Insolvenzfall nach einem festgelegten Prozedere gewährleistet.

Jede Kundin bzw. jeder Kunde kann nun selbstständig einen Anbieterwechsel vollziehen und dabei am besten den Tarifkalkulator der E-Control zur Hilfe heranziehen.

Kundinnen und Kunden, die nicht eigenständig wechseln, bekommen von der E-Control einen per Los festgelegten Ersatzversorger zugewiesen (unterschiedlich je nach Netzgebiet). Danach kann jede Kundin bzw. jeder Kunde noch immer entscheiden, ob der Ersatzversorger gewählt wird oder doch einen eigenständigen Wechsel durchführt. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ersatzversorgers, um aktiv zu werden.

Weitere Informationen zum genauem Ablauf zur Feststellung der Ersatzversorgung findet man unter: 
https://www.e-control.at/fragen-und-antworten-bei-insolvenz-eines-anbieters

Kann ich eigenständig meine SEPA-Lastschrift bei der Bank stornieren?

Nur für zukünftige Abbuchungen kann der Einziehungsauftrag storniert werden.

Wann und an wen sind nun offene Rechnungen zu zahlen?

Der zuständige Masseverwalter ist dafür verantwortlich, dass die entsprechenden Rechnungen gelegt werden. Erst mit Erhalt der Abrechnungen steht fest, ob ein Guthaben oder Rückstand besteht. Bis zum Ende des Energieliefervertrages müssen die Zahlungen weiter an die insolvente Firma geleistet werden.

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