Der Test zeigt: Hersteller sollten das Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum überdenken.
Der Test zeigt: Hersteller sollten das Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum überdenken. © stock.adobe.com/photocrew, AK Stmk
7.6.2017

Grillfleisch: Test zeigt Mängel auf

Ob kleines Gartenfest oder große Party - gegrilltes Fleisch kommt bei vielen auf den Teller. Und weil es praktisch und einfach ist, wird Grillfleisch im Handel mariniert angeboten. Deshalb ließ die AK Steiermark vom Institut Hygienicum GmbH in Stichproben 20 Produkte von mariniertem Grillfleisch untersuchen. Die Proben wurden im Labor auf Keime und von geschulten Verkostern sensorisch getestet – und das am Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch die Kennzeichnung wurde geprüft. Von den Cevapcici, Spare Ribs, Putengrillos, Putensteaks, Karreesteaks etc. sind 13 Produkte in Geschäften, fünf online und zwei in Tankstellenshops eingekauft worden.

Haltbarkeitsfristen ausgereizt

Bei der Labor-Untersuchung wurden bei einem gewürzten Hühner-Grillteller (von Hofstädter, Merkur in Graz-Seiersberg) Salmonellen nachgewiesen. Das verstößt gegen die Verordnung über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel. Bei der Probe von Cevapcici (von Hofstädter aus dem Billa Onlineshop) waren die Gesamtkeimzahl und der Gehalt eines der dominanten Verderbsbakterien bei frischem Fleisch überhöht. Auch die Verkoster stuften sie als "sensorisch abwegig" ein.
Bei weiteren sieben Proben (Geflügel-, Schweine-, Rind- und Hackfleisch) waren Richtwerte überschritten, aber nach dem dazugehörigen "Geschmackstest" waren sie nicht zu beanstanden. AK-Expertin Mag. Susanne Bauer: "Die Hersteller sollten diese festgestellten Richtwertüberschreitungen zum Anlass nehmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene einzuleiten und den Zeitraum der Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdaten überdenken."

Kennzeichnung verbessern

Zwei online bestellte Produkte waren schlecht gekennzeichnet. Es fehlten verpflichtende Angaben wie Zutatenverzeichnis oder Nettofüllmenge, ein Produkt davon wies zudem eine mangelhafte Allergenkennzeichnung auf. Bauer: "Vorverpackte Ware muss vollständig gekennzeichnet sein. Das gilt auch für den Online-Handel."

Der Test zeigte auch, dass die Fleischherkunft selten angegeben wird. Bei acht von 20 Produkten war sie nachvollziehbar. Bauer: "Da bei mariniertem Fleisch derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung besteht, fordert die AK die Herkunftskennzeichnung auf verarbeitetes Fleisch auszudehnen."

Achtung Zusatzkosten

Je nach Einkaufswert schwanken die Versandkosten zwischen rund zehn bzw. fünf Euro. Lieferung zu besonderen Zeiten verlangt einen Aufpreis bis zu fünf Euro. Versandboxen für Lebensmittel müssen meist innerhalb einer Frist zurück geschickt werden, sonst werden sie in Rechnung gestellt (70 Euro). Auch können die bestellten Produkte in einer Filiale abgeholt werden, jedoch gibt es auch dort Servicegebühren.

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