Ryanair in „Turbulenzen“
AK Erfolg: 32 der 35 von der AK beanstandeten Klauseln sind unrechtmäßig. Die unzulässigen Klauseln von Ryanair und einen Musterbrief finden Sie hier.
Dieser Sommer hat Flughafenbetreibern, Fluggesellschaften und Fluggästen zahlreiche Probleme und viel Ärger verursacht. Aufgrund von Personalmangel mussten tausende Flüge gestrichen werden. Zugleich verpassten tausende Fluggäste den geplanten Flug, da die Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen enorm zunahmen. Einige Flughäfen wie Amsterdam Schiphol und London-Heathrow sahen sich gezwungen, die Kapazitäten an Fluggästen und Flügen einzuschränken. Der Betreiber des Flughafens Amsterdam Schiphol hat sich nun bereit erklärt, Fluggäste für verpasste Flüge zu entschädigen.
Für Kompensationen nach Flugverspätungen und Stornierungen sind laut EU-Verordnung die Fluggesellschaften verantwortlich. Verpasst ein Fluggast seinen Flug, weil er nicht pünktlich durch die Sicherheitskontrolle kam, blieb er in der Vergangenheit meist auf den Kosten sitzen. Wer im Zeitraum vom 12. August 2022 bis 31. Oktober 2022 in Amsterdam seinen Flug verpasst hat, hat nun zumindest die Chance, die entstandenen Kosten ersetzt zu bekommen. Denn zusammen mit einem Ombudsmann und dem niederländischen Verbraucherverband hat der Flughafen Schiphol ein temporäres Programm erarbeitet, nach dem Fluggästen entsprechende Erstattungen gewährt werden.
Die Erstattungen können bis zum 30. November 2022 über diesen Link des Flughafens Amsterdam Schiphol beantragt werden.
Erstattet werden Kosten für Ersatzflüge oder auch alternative Transporte zum Zielort oder zu anderen Abflughäfen. Außerdem können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn Hotels, Transporte oder Aktivitäten am Zielort nicht stornierbar waren.
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