Bei den Heizölkosten sparen
In den vergangenen zwei Wochen sind die Preise um 0,46 Prozent gestiegen. Man kann bis zu 179,40 Euro sparen, ein 3.000-Liter-Tank kostet 3.285 Euro.
Private Haushalte werden mit „intelligenten“ Stromzählern ausgestattet. KonsumentInnen haben allerdings die Möglichkeit, die „intelligenten“ Funktionen deaktivieren zu lassen und somit den Smart Meter abzulehnen („Opt-Out“).
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Smart Meter zusammengefasst:
Ein Smart Meter ist ein sogenannter „intelligenter“ Stromzähler. Im Gegensatz zum alten, analogen Ferraris-Stromzähler funktioniert er elektronisch und verfügt über eine Reihe neuer, „intelligenter“ Funktionen. Er misst alle 15 Minuten den Stromverbrauch und speichert diese Messdaten 60 Kalendertage lang im Gerät.
Der Smart Meter ist über eine Kommunikationsanbindung mit dem jeweiligen Netzbetreiber verbunden. Der Stromverbrauch wird täglich an den jeweiligen Netzbetreiber übertragen. Netzbetreiber können dadurch mittels „Fernablesung“ – d.h. ohne Ablesung vor Ort – den Stromverbrauch feststellen. Außerdem haben sie die technische Möglichkeit, „aus der Ferne“ die Stromzufuhr zu begrenzen oder abzustellen („Leistungsbegrenzung“ bzw. „Fernabschaltung“).
Der „intelligente“ Stromzähler misst und speichert den Stromverbrauch alle 15 Minuten im Gerät. Diese Werte werden für jeden Tag zusammengerechnet. Dieser Strom-Tagesverbrauch wird automatisch an den Strom-Netzbetreiber übermittelt. Die genauen Funktionen Ihres Smart Meters finden Sie etwas weiter unten unter „Welche Entscheidungsmöglichkeiten habe ich?“
Die rechtlichen Grundlagen zur Einführung des Smart Meter stammen aus einer EU-Richtlinie. Darin ist festgelegt, dass mindestens 80% der privaten Haushalte mit einem Smart Meter ausgestattet werden müssen.
Österreich hat diese Richtlinie im Rahmen einer Verordnung umgesetzt (Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung, IME-VO). In dieser Verordnung werden die die Netzbetreiber verpflichtet, bis Ende 2024 mindestens 95% ihrer Zählpunkte mit neuen Stromzählern auszustatten, die den Anforderungen an intelligente Messgeräte entsprechen. Das schränkt Ihr Recht auf Opt-Out jedoch keineswegs ein.
Es werden in den nächsten Jahren nach und nach die alten, analogen gegen die neuen, „intelligenten“ Stromzähler ausgetauscht. Der genaue Zeitpunkt ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Zählertausch
Der jeweilige Netzbetreiber muss in jedem Fall die KonsumentInnen rechtzeitig über den Tausch der Stromzähler informieren. In diesem Informationsschreiben werden die neuen Funktionen der Smart Meter erklärt und die Wahlmöglichkeiten erläutert, die Sie bezüglich der einzelnen Funktionen haben.
Wer sofort einen Smart Meter haben möchte, hat ab 1.1.2018 einen Anspruch darauf: Der Netzbetreiber muss nämlich KonsumentInnen auf deren Wunsch mit einem intelligenten Stromzähler ausstatten, auch wenn dieser Tausch im Projektplan noch nicht vorgesehen ist. Die Installation muss spätestens innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Durch den Zählertausch kann es zu einer kurzen Unterbrechung der Stromversorgung Ihrer Anlage kommen. Wir empfehlen, zum Schutz Ihrer Elektrogeräte, geeignete Vorkehrungen zu treffen und empfindliche Geräte wenn möglich stromfrei zu schalten bzw. EDV Anlagen ordnungsgemäß herunter zu fahren und Daten zu sichern.
Beim Zählertausch mit Steckleiste erfolgt keine Spannungsunterbrechung! Daher ist das Abschalten der im Haus befindlichen Geräte nicht erforderlich.
Ist keine Steckleiste vorhanden, muss der Monteur alle Fi-Schalter ausschalten, so dass kein Strom fließen kann. Ist kein Fi-Schalter vorhanden, müssen empfindliche Geräte vom Netz genommen werden.
Die Kosten der gesamten bundesweiten Umstellung auf Smart Meter werden auf 1,7 Mrd. Euro geschätzt. Die Regulierungsbehörde E-Control geht davon aus, dass die Kosten für die Smart Meter nicht zu wesentlichen Mehrbelastungen der KonsumentInnen führen werden, weil die Umstellung auch zu Kostenreduktionen für die Strom-Netzbetreiber führen soll.
AK Forderung
Die AK lehnt weitere Kostensteigerungen für KonsumentInnen strikt ab. Wir setzen uns dafür ein, dass es trotz flächendeckender Einführung von Smart Meter zu keiner Erhöhung der Messentgelte kommt.
Derzeit ist es so, dass alle Kosten, die beim Messen des Stromverbrauchs anfallen (z.B. Wartung, Instandhaltung, Ablesen des Zählers) in der Stromrechnung als "Entgelt für Messleistung" abgegolten werden. Für dieses Entgelt setzt die Regulierungsbehörde E-Control einen Höchstbeitrag fest, der derzeit maximal 28,80 Euro pro Jahr beträgt.
Mit dem "intelligenten" Stromzähler werden Ihre Strom-Verbrauchsdaten täglich und automatisch an den jeweiligen Strom-Netzbetreiber übermittelt. Der Strom-Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, die im "intelligenten" Stromzähler gespeicherten Messwerte gegen den Zugriff Nicht-Berechtigter abzusichern.
Der Strom-Netzbetreiber übermittelt diese Strom-Messdaten einmal im Monat Ihren Stromlieferanten. Bedenken Sie: Ihr Strom-Netzbetreiber ist nicht Ihr Stromlieferant.
Ihr Stromlieferant muss auf Basis der Tageswerte (oder – bei der „Opt-in“- Variante – auf Basis der 15-Minuten-Werte) eine monatliche Verbrauchsinformation und die Stromkostenrechnung erstellen und Ihnen diese kostenlos elektronisch übermitteln. Wenn Sie diese monatlichen Informationen nicht möchten, müssen Sie das Ihrem Stromlieferanten mitteilen.
Ob Sie aufgrund Ihres speziellen Tarifes (z.B. zeitabhängiger Tarif) auch die 15-Minuten-Werte an den Lieferanten übermitteln lassen müssen, finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Strom-Tarif Bedingungen Ihres Stromlieferanten.
Achten Sie daher bei einem neuen Abschluss eines Energieliefer-Vertrages, ob Sie damit auch einer neuen Datenübertragung zustimmen, z.B. der Übertragung der Stromverbrauchswerte alle 15 Minuten. Der Netzbetreiber muss nämlich die Daten dem Energielieferanten entsprechend Ihrem Vertrag übermitteln. Wenn Sie sich also beispielsweise für einen zeitabhängigen Tarif entscheiden, ist eine Übertragung der Messdaten in kürzeren Intervallen erforderlich.
Derzeit wird Ihr Stromverbrauch vom Netzbetreiber errechnet bzw. geschätzt und in den überwiegenden Fällen nur alle drei Jahre vor Ort abgelesen. Auf dieser Basis werden die Teilzahlungsbeträge festgesetzt, die oft – mehr oder weniger deutlich – vom tatsächlichen Stromverbrauch abweichen. Das kann mitunter zu bösen Überraschungen bei der Endabrechnung und damit verbundenen Nachzahlungen führen.
Intelligente Stromzähler erfassen und speichern dagegen täglich den Stromverbrauch. Der tägliche Stromverbrauch wird automatisch an den Netzbetreiber übermittelt.
Wenn die "intelligenten" Funktionen Ihres neuen Stromzählers nicht aktiviert werden sollen, müssen Sie das ihrem Netzbetreiber bekanntgeben, also aktiv das Smart Meter "Opt-Out" kundtun. Mehr dazu finden Sie unter den beiden folgenden Fragen: "Kann ich den Smart Meter ablehnen?" und "Wie kann ich den Smart Meter ablehnen?".
Diese Version wird standardmäßig bei Ihnen eingebaut, wenn Sie den Smart Meter nicht ablehnen: Das Gerät misst im 15-Minuten-Takt Ihren Stromverbrauch, zählt diese Werte zu einem Tagesverbrauch zusammen und übermittelt diesen Tagesverbrauchswert an Ihren Netzbetreiber.
Wenn Sie das möchten, kann der Smart Meter die Stromverbrauchswerte automatisch im 15-Minuten-Takt an den Netzbetreiber übermitteln. Für diese Zusatzfunktion müssen Sie beim Netzbetreiber Ihre ausdrückliche Zustimmung beim Zähleraustausch bekannt geben („Opt-In“).
Ja, es gibt jetzt auch einen Rechtsanspruch darauf. Auf Druck der AK hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Netzbetreiber seit dem 1.1.2018 verpflichtet sind, dem Wunsch aller StromkundInnen nachzukommen, die eine Messung ihres Stromverbrauches mittels eines Digitalen Standard Zählers möchten, und ein intelligentes digitales Messgerätes ablehnen. Bisher konnte dies nur dann geltend gemacht werden, wenn nicht zuvor schon mehr als 5 Prozent aller StromkundInnen in einem Netzgebiet (z.B. „Wiener Netze“ oder „Netz Niederösterreich“) diesen Smart Meter abgelehnt haben. Den Einbau eines Digitalen Standard Zählers (DSZ) können Sie aber nicht ablehnen.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Sie vor dem Zählertausch rechtzeitig zu informieren. Wenn Sie dieses Informationsschreiben erhalten, müssen Sie dem Netzbetreiber bekannt geben, dass Sie das Smart Meter "Opt-Out" wünschen. Der Netzbetreiber muss dann die „intelligenten“ Funktionen an ihrem Messgerät nachweislich deaktivieren. Somit hat man nur einen Digitalen Standard Zähler (DSZ). Die Konfiguration „DSZ“ wird am Zähler Display angezeigt.
AK Forderung
Die AK verlangt von den Netzbetreibern, dass die Deaktivierung der "intelligenten" Funktionen für die KonsumentInnen klar ersichtlich ist.Ihren Opt-Out-Wunsch müssen Sie im Zuge der Information über den Zählertausch auch dann bekannt geben, wenn Sie Ihren Netzbetreiber bereits davor über Ihre Ablehnung informiert haben.
Tipp
Informieren Sie Ihren Netzbetreiber über Ihren Ablehnungswunsch immer schriftlich.
Ja. Wenn Sie sich gegen einen Smart Meter entscheiden, werden die „intelligenten“ Funktionen des Smart Meters nicht aktiviert bzw. deaktiviert. Sie erhalten aber in jeden Fall einen neuen, digitalen Stromzähler.
Es handelt sich dabei zwar um das gleiche Gerät, jedoch sind bei diesem die „intelligenten" Funktionen – Speicherung und tägliche Übermittlung der Verbrauchsdaten an den Netzbetreiber, Fernabschaltung und Leistungsbegrenzung – nachweislich deaktiviert.
Wie der Nachweis für die Deaktivierung in der Praxis aussieht, hängt vom jeweiligen Strom-Netzbetreiber ab. Die AK setzt sich dafür ein, dass dieser Nachweis für alle KonsumentInnen leicht erkennbar ist.
Wenn Sie sich für einen "Opt-Out"-Smart Meter entscheiden, wird Ihnen ein digitaler Zähler eingebaut, also ein Messgerät ohne "intelligenten" Funktionen. Bei diesem digitalen Stromzähler wird nur in bestimmten Fällen der aktuelle Zählerstand vom Netzbetreiber aus der Ferne ausgelesen, z.B. für die Jahresabrechnung, bei Preisänderungen oder bei Wohnungswechsel.
Der jeweilige Zählerstand wird dann an den Stromlieferanten übermittelt, damit dieser eine Verbrauchsinformation und Stromkostenrechnung erstellen kann. Bei diesem digitalen "Opt-Out"-Stromzähler werden keine Daten gespeichert.
AK Einschätzung
Die AK sieht diese Variante als Vorteil für KundInnen. Damit wird exakt abgerechnet und die KundInnen müssen nicht extra für den Ablesetermin zu Hause sein.
Nein, Sie müssen den Smart Meter eines Vormieters nicht übernehmen. Die "Opt-Out"-Möglichkeit, also die Möglichkeit den Smart Meter abzulehnen, gilt auch für NachmieterInnen.
Wenn Sie sich gegen einen Smart Meter entscheiden, also gegen die „intelligenten“ Funktionen des eingebauten Smart Meters, dann teilen Sie das Ihrem Strom-Netzbetreiber mit.
Achtung
Ihr Netzbetreiber ist nicht Ihr Stromlieferant! Sie finden Ihren Netzbetreiber auf Ihrer Jahresabrechnung.
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