FAQs zum Smart Meter

Neue gesetzliche Regelungen zu Smart Meter sind derzeit in Ausarbeitung. Sobald diese in Kraft sind, informieren wir Sie über die Neuerungen auf dieser Seite.

Private Haushalte werden mit „intelligenten“ Stromzählern ausgestattet. KonsumentInnen haben allerdings die Mög­lich­keit, die „intelligenten“ Funktionen deaktivieren zu lassen und somit den Smart Meter abzulehnen („Opt-Out“).

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Smart Meter zusammengefasst:

Was kann ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein sogenannter „intelligenter“ Stromzähler. Im Gegensatz zum alten, analogen Ferraris-Stromzähler funktioniert er elektronisch und ver­fügt über eine Reihe neuer, „intelligenter“ Funktionen. Er misst alle 15 Minuten den Stromverbrauch und speichert diese Messdaten 60 Kalendertage lang im Gerät.

Der Smart Meter ist über eine Kommunikationsanbindung mit dem jeweiligen Netzbetreiber verbunden. Der Stromverbrauch wird täglich an den jeweiligen Netzbetreiber übertragen. Netzbetreiber können dadurch mittels „Fern­ab­les­ung“ – d.h. ohne Ablesung vor Ort – den Stromverbrauch feststellen. Auß­er­dem haben sie die technische Möglichkeit, „aus der Ferne“ die Stromzufuhr zu begrenzen oder abzustellen („Leistungsbegrenzung“ bzw. „Fernabschaltung“).

Welche Funktionen hat ein Smart Meter?

Der „intelligente“ Stromzähler misst und speichert den Stromverbrauch alle 15 Minuten im Gerät. Diese Werte werden für jeden Tag zusammengerechnet. Dieser Strom-Tagesverbrauch wird automatisch an den Strom-Netzbetreiber übermittelt. Die genauen Funktionen Ihres Smart Meters finden Sie etwas weiter unten unter „Welche Entscheidungsmöglichkeiten habe ich?“

Warum bekomme ich einen Smart Meter?

Die rechtlichen Grundlagen zur Einführung des Smart Meter stammen aus einer EU-Richtlinie. Darin ist festgelegt, dass mindestens 80% der privaten Haushalte mit einem Smart Meter ausgestattet werden müssen.

Österreich hat diese Richtlinie im Rahmen einer Verordnung umgesetzt (Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung, IME-VO). In dieser Verordnung werden die die Netzbetreiber verpflichtet, bis Ende 2024 mindestens 95% ihrer Zählpunkte mit neuen Stromzählern auszustatten, die den Anforderungen an intelligente Messgeräte entsprechen. Das schränkt Ihr Recht auf Opt-Out jedoch keineswegs ein.

Wann bekomme ich einen Smart Meter?

Es werden in den nächsten Jahren nach und nach die alten, analogen gegen die neuen, „intelligenten“ Stromzähler ausgetauscht. Der genaue Zeitpunkt ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Zählertausch

Der jeweilige Netzbetreiber muss in jedem Fall die KonsumentInnen rechtzeitig über den Tausch der Stromzähler informieren. In diesem Informationsschreiben werden die neuen Funktionen der Smart Meter erklärt und die Wahlmöglichkeiten erläutert, die Sie bezüglich der einzelnen Funktionen haben.

Kann ich einen Smart Meter früher haben?

Wer sofort einen Smart Meter haben möchte, hat ab 1.1.2018 einen Anspruch darauf: Der Netzbetreiber muss nämlich KonsumentInnen auf deren Wunsch mit einem intelligenten Stromzähler ausstatten, auch wenn dieser Tausch im Projektplan noch nicht vorgesehen ist. Die Installation muss spätestens inner­halb von 6 Monaten erfolgen.

Was ist beim Zählertausch zu beachten?

Durch den Zählertausch kann es zu einer kurzen Unterbrechung der Stromversorgung Ihrer Anlage kommen. Wir empfehlen, zum Schutz Ihrer Elektrogeräte, geeignete Vorkehrungen zu treffen und empfindliche Geräte wenn möglich stromfrei zu schalten bzw. EDV Anlagen ordnungsgemäß herunter zu fahren und Daten zu sichern.

Beim Zählertausch mit Steckleiste erfolgt keine Spannungsunterbrechung! Daher ist das Abschalten der im Haus befindlichen Geräte nicht erforderlich.

Ist keine Steckleiste vorhanden, muss der Monteur alle Fi-Schalter ausschalten, so dass kein Strom fließen kann.  Ist kein Fi-Schalter vorhanden, müssen empfindliche Geräte vom Netz genommen werden.

Was kostet mich der Smart Meter?

Die Kosten der gesamten bundesweiten Umstellung auf Smart Meter werden auf 1,7 Mrd. Euro geschätzt. Die Regulierungsbehörde E-Control geht davon aus, dass die Kosten für die Smart Meter nicht zu wesentlichen Mehr­be­last­ung­en der KonsumentInnen führen werden, weil die Umstellung auch zu Kost­en­re­duk­tion­en für die Strom-Netzbetreiber führen soll.

AK Forderung

Die AK lehnt weitere Kostensteigerungen für KonsumentInnen strikt ab. Wir setzen uns dafür ein, dass es trotz flächendeckender Einführung von Smart Meter zu keiner Erhöhung der Messentgelte kommt.

Derzeit ist es so, dass alle Kosten, die beim Messen des Strom­ver­brauchs anfallen (z.B. Wartung, Instandhaltung, Ablesen des Zählers) in der Stromrechnung als "Entgelt für Messleistung" abgegolten wer­den. Für dieses Entgelt setzt die Regulierungsbehörde E-Control einen Höchstbeitrag fest, der derzeit maximal 28,80 Euro pro Jahr be­trägt.

Was passiert mit meinen Daten?

Mit dem "intelligenten" Stromzähler werden Ihre Strom-Verbrauchsdaten täg­lich und automatisch an den jeweiligen Strom-Netzbetreiber übermittelt. Der Strom-Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, die im "intelligenten" Stromzähler ge­speich­ert­en Messwerte gegen den Zugriff Nicht-Berechtigter abzusichern.

Der Strom-Netzbetreiber übermittelt diese Strom-Messdaten einmal im Monat Ihren Stromlieferanten. Bedenken Sie: Ihr Strom-Netzbetreiber ist nicht Ihr Strom­lief­er­ant.

Ihr Stromlieferant muss auf Basis der Tageswerte (oder – bei der „Opt-in“- Va­ri­an­te – auf Basis der 15-Minuten-Werte) eine monatliche Ver­brauchs­in­forma­ti­on und die Stromkostenrechnung erstellen und Ihnen diese kostenlos elek­tro­n­isch übermitteln. Wenn Sie diese monatlichen Informationen nicht möchten, müssen Sie das Ihrem Stromlieferanten mitteilen.

Ob Sie aufgrund Ihres speziellen Tarifes (z.B. zeitabhängiger Tarif) auch die 15-Minuten-Werte an den Lieferanten übermitteln lassen müssen, finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Strom-Tarif Bedingungen Ihres Stromlieferanten.

Achten Sie daher bei einem neuen Abschluss eines Energieliefer-Ver­trag­es, ob Sie damit auch einer neuen Datenübertragung zustimmen, z.B. der Übertragung der Stromverbrauchswerte alle 15 Minuten. Der Netz­be­treib­er muss nämlich die Daten dem Energielieferanten ent­sprech­end Ihrem Vertrag übermitteln. Wenn Sie sich also bei­spiels­weise für einen zeitabhängigen Tarif entscheiden, ist eine Über­trag­ung der Messdaten in kürzeren Intervallen erforderlich.

Was bringt ein Smart Meter?

Derzeit wird Ihr Stromverbrauch vom Netzbetreiber errechnet bzw. geschätzt und in den überwiegenden Fällen nur alle drei Jahre vor Ort abgelesen. Auf die­ser Basis werden die Teilzahlungsbeträge festgesetzt, die oft – mehr oder weniger deutlich – vom tatsächlichen Stromverbrauch abweichen. Das kann mit­unt­er zu bösen Überraschungen bei der Endabrechnung und damit ver­bund­en­en Nachzahlungen führen.

Intelligente Stromzähler erfassen und speichern dagegen täglich den Strom­ver­brauch. Der tägliche Stromverbrauch wird automatisch an den Netz­be­treib­er übermittelt.

Dadurch ...

  • ... erübrigt sich sowohl die Strom-Ablesung vor Ort als auch die Selbst­ab­les­ung durch KonsumentInnen.

  • ... wird die Strom-Abrechnung präziser und ist stichtagsgenau, da sie auf dem tatsächlichen Verbrauchswert basiert.

  • ... können hohe Nachzahlungen vermieden werden - eine große Er­leicht­er­ung vor allem für einkommensschwache Haushalte.

  • ... können Sie monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformationen und Rechnungen bekommen.

  • ... gibt es eine klare Abgrenzung des Stromverbrauchs, etwa wenn Sie die Wohnung wechseln oder bei Preisänderungen.

Was sind die Bedenken gegen den Smart Meter?

  • Es gibt nach wie vor datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der „in­tel­li­gent­en“ Funktionen, da die Verbrauchsdaten beim jeweiligen Netzbetreiber ge­speichert werden.

  • Der jeweilige Netzbetreiber kann „aus der Ferne“ die Stromleistung be­grenz­en oder auch ganz abschalten (derzeit muss der Netzbetreiber dies noch vor Ort durchführen).

  • Einige KonsumentInnen sorgen sich bei digitalen (intelligenten) Stromzählern über mögliche gesundheitliche Folgen durch Strahlung. Die (zusätzliche) Strahlenbelastung durch einen Smart Meter hängt stark von der Übertragung der Daten ab (über Funk oder über das Stromnetz).

    Grundsätzlich ist aber die Strahlenbelastung vergleichsweise gering, weil zum einen keine hohen Leistungen für die Datenübertragungen notwendig sind (teilweise geringer als beim Mobiltelefon), zum anderen, weil sich die Messstation meist etwas abgelegen vom Wohnraum befindet, etwa im Vorzimmer oder Keller.

Welche Entscheidungsmöglichkeiten habe ich?

Grafik
© Tea Mina Jaramaz

Möglichkeit 1: Digitaler Standardzähler (DSZ) ("Opt-Out"-Option)

Wenn die "intelligenten" Funktionen Ihres neuen Stromzählers nicht aktiviert werden sollen, müssen Sie das ihrem Netzbetreiber bekanntgeben, also aktiv das Smart Meter "Opt-Out" kundtun. Mehr dazu finden Sie unter den beiden folgenden Fragen: "Kann ich den Smart Meter ablehnen?" und "Wie kann ich den Smart Meter ablehnen?".

Möglichkeit 2: Smart Meter (Standard)

Diese Version wird standardmäßig bei Ihnen eingebaut, wenn Sie den Smart Meter nicht ablehnen: Das Gerät misst im 15-Minuten-Takt Ihren Strom­ver­brauch, zählt diese Werte zu einem Tagesverbrauch zusammen und über­mittelt diesen Tagesverbrauchswert an Ihren Netzbetreiber.

Möglichkeit 3: Smart Meter (mit "Opt-In")

Wenn Sie das möchten, kann der Smart Meter die Stromverbrauchswerte auto­matisch im 15-Minuten-Takt an den Netzbetreiber übermitteln. Für diese Zusatzfunktion müssen Sie beim Netzbetreiber Ihre ausdrückliche Zu­stim­mung beim Zähleraustausch bekannt geben („Opt-In“).

Kann ich den Smart Meter ablehnen?

Ja, es gibt jetzt auch einen Rechtsanspruch darauf. Auf Druck der AK hat der Ge­setz­geber klargestellt, dass die Netzbetreiber seit dem 1.1.2018 verpflichtet sind, dem Wunsch aller StromkundInnen nachzukommen, die eine Messung ihres Stromverbrauches mittels eines Digitalen Standard Zählers möchten, und ein intelligentes digitales Messgerätes ablehnen. Bis­her konnte dies nur dann geltend gemacht werden, wenn nicht zuvor schon mehr als 5 Prozent aller StromkundInnen in einem Netz­ge­biet (z.B. „Wiener Netze“ oder „Netz Niederösterreich“) diesen Smart Meter ab­ge­lehnt haben. Den Einbau eines Digitalen Standard Zählers (DSZ) können Sie aber nicht ablehnen.

Wie kann ich einen Smart Meter ablehnen?

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Sie vor dem Zählertausch rechtzeitig zu in­for­mieren. Wenn Sie dieses Informationsschreiben erhalten, müssen Sie dem Netzbetreiber bekannt geben, dass Sie das Smart Meter "Opt-Out" wünschen. Der Netz­be­treiber muss dann die „intelligenten“ Funktionen an ihrem Messgerät nach­weislich deaktivieren. Somit hat man nur einen Digitalen Standard Zähler (DSZ). Die Konfiguration „DSZ“ wird am Zähler Display angezeigt.

AK Forderung

Die AK verlangt von den Netzbetreibern, dass die Deaktivierung der "intelligenten" Funktionen für die KonsumentInnen klar ersichtlich ist.

Ihren Opt-Out-Wunsch müssen Sie im Zuge der Information über den Zähl­er­tausch auch dann bekannt geben, wenn Sie Ihren Netzbetreiber bereits davor über Ihre Ablehnung informiert haben.

Tipp

Informieren Sie Ihren Netzbetreiber über Ihren Ablehnungswunsch immer schriftlich.

Bekomme ich ein neues Gerät, auch wenn ich den Smart Meter abgelehnt habe?

Ja. Wenn Sie sich gegen einen Smart Meter entscheiden, werden die „in­tel­li­gent­en“ Funktionen des Smart Meters nicht aktiviert bzw. deaktiviert. Sie er­halt­en aber in jeden Fall einen neuen, digitalen Stromzähler.

Es handelt sich dabei zwar um das gleiche Gerät, jedoch sind bei diesem die „in­tel­li­gent­en" Funktionen – Speicherung und tägliche Übermittlung der Ver­brauchs­dat­en an den Netzbetreiber, Fernabschaltung und Leist­ungs­be­grenz­ung – nachweislich deaktiviert.

Wie der Nachweis für die Deaktivierung in der Praxis aussieht, hängt vom jeweiligen Strom-Netzbetreiber ab. Die AK setzt sich dafür ein, dass dieser Nachweis für alle KonsumentInnen leicht erkennbar ist.

Welche Daten werden ermittelt, wenn ich den Smart Meter ablehne?

Wenn Sie sich für einen "Opt-Out"-Smart Meter entscheiden, wird Ihnen ein di­gi­tal­er Zähler eingebaut, also ein Messgerät ohne "intelligenten" Funk­ti­on­en. Bei diesem digitalen Stromzähler wird nur in bestimmten Fällen der aktuelle Zähl­er­stand vom Netzbetreiber aus der Ferne ausgelesen, z.B. für die Jahr­es­ab­rech­nung, bei Preisänderungen oder bei Wohnungswechsel.

Der jeweilige Zähl­er­stand wird dann an den Stromlieferanten übermittelt, damit dieser eine Ver­brauchs­in­­for­ma­ti­on und Stromkostenrechnung erstellen kann. Bei diesem di­git­alen "Opt-Out"-Stromzähler werden keine Daten gespeichert.

AK Einschätzung

Die AK sieht diese Variante als Vorteil für KundInnen. Damit wird exakt abgerechnet und die KundInnen müssen nicht extra für den Ablesetermin zu Hause sein.

Mein Vormieter hatte einen Smart Meter. Muss ich diesen übernehmen?

Nein, Sie müssen den Smart Meter eines Vormieters nicht übernehmen. Die "Opt-Out"-Möglichkeit, also die Möglichkeit den Smart Meter abzulehnen, gilt auch für NachmieterInnen.

Wenn Sie sich gegen einen Smart Meter entscheiden, also gegen die „in­tel­li­gent­en“ Funktionen des eingebauten Smart Meters, dann teilen Sie das Ihrem Strom-Netzbetreiber mit.

Achtung

Ihr Netzbetreiber ist nicht Ihr Stromlieferant! Sie finden Ihren Netz­be­treib­er auf Ihrer Jahresabrechnung.

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