Beschwerden zu Bezahldienst Klarna häufen sich
Die AK registriert heuer bundesweit 2.000 Beschwerden zum Bezahldienstleister Klarna. Problem: keine Kommunikation und Problemlösung mit Konsumenten.
Das Bestellen von billigen Waren außerhalb der EU wird ab sofort teurer. Bisher waren Waren bis zu einem Wert von 22 Euro, die bei Händlern außerhalb der EU bestellt bzw. gekauft werden, von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Viele Verkäufer geben aber falsche Werte für die Waren an, die sie in die EU exportieren, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Um für einen faireren Wettbewerb zu sorgen, hat die EU beschlossen, mit 1. Juli 2021 dieses Steuerprivileg zu kippen: Künftig werden alle Waren, die in die EU importiert werden, ab dem ersten Cent besteuert. Das gilt somit auch für alle Sendungen, die unter der Zollgrenze von 150 Euro liegen.
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 20 Prozent. Ein bisher 10 Euro teurer Artikel würde folglich nunmehr 12 Euro kosten. Die Verrechnung bzw. Einhebung der Steuer obliegt prinzipiell dem Händler bzw. Shop, bei dem die Ware bestellt wurde. Es könnte jedoch in manchen Fällen Probleme geben, warnt Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes: "Grundsätzlich müssen natürlich weiterhin alle Preise bei Bestellungen im Internet so ausgewiesen werden, dass der Endpreis inklusive Steuern und Gebühren für die Konsumentinnen und Konsumenten vor der Bestellung ersichtlich ist. Es ist aber zu befürchten, dass das nicht alle Online-Shops auch tatsächlich machen."
Konsumentinnen und Konsumenten haben dann nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie bezahlen die Umsatzsteuer, die vermutlich von den Zustellern eingehoben werden wird und die dafür zusätzlich noch eine Gebühr verrechnen (die Post etwa verlangt 5 Euro). Oder aber Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen die Ware nicht an und fordern dann bereits bezahlte Beträge für die bestellten Waren wieder zurück. "Ob das bei Bestellungen außerhalb der EU auch erfolgreich ist, bleibt natürlich immer offen", so Schrittwieser.
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