Erst nachdem die AK intervenierte und auf Klauseln im Vertrag hinwies, ließ die Fertigbau-Firma das Paar in Ruhe.
Erst nachdem die AK intervenierte und auf Klauseln im Vertrag hinwies, ließ die Fertigbau-Firma das Paar in Ruhe. © Photographee.eu - stock.adobe.com, AK Stmk

21.100 Euro ohne Arbeit – "Wunsch" einer Baufirma

Ein Fertigteilhaus – das wünschten sich Katrin H. und Arthur L. Die beiden Obersteirer unterschrieben also einen Kaufvertrag, der jedoch nur durch eine schriftlich zugesagte Finanzierung gültig werden würde. Leider erhielt das Paar aber von seiner Bank keinen Kredit.

Flut an Forderungen

Knapp ein Jahr darauf erreichten Katrin H. und Arthur L. mehrere Schreiben: Zuerst forderte die steirische Fertigbau-Firma 8.000 Euro, dann 21.105 Euro und schließlich 5.000 Euro. Das Paar wandte sich an die AK Außenstelle Bruck/Mur. AK-Expertin Eva Pfneissl verwies in ihrer Intervention auf die abgeschlossene Zusatzklausel im Verkaufsvertrag, die besagt, "dass der Vertrag erst völlig rechtsgültig ist, wenn die Finanzierung schriftlich zugesagt wurde. Ebenfalls wurde der Vorbehalt befristet, welche von unseren Mandanten eingehalten wurden." Zudem bestätigte die Bank abermals, dass es zu keiner Kreditvergabe kam. Daraufhin wurden alle Forderungen der Baufirma zurückgezogen.

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