Stornogebühr übertrieben hoch

Der AK-Konsumentenschutz ersparte einer Urlauberin knapp 300 Euro. Ein Reiseunternehmen hatte sich vorbehalten, statt der vorgegebenen Stornogebühren wahlweise einen anderen Betrag zu verlangen. Ein rechtswidriges, weil intransparentes Vorgehen.

Da es bei Pauschalreisen kein Rücktrittsrecht gibt, dürfen Reiseveranstalter bei einer Stornierung eine Gebühr verrechnen. Bei einer Konsumentin schoss ein Unternehmen aber übers Ziel hinaus: Die Grazerin hatte vier Monate vor der geplanten Reise bei der Tourini GmbH gebucht und wenige Tage danach wieder storniert. Daraufhin erhielt sie eine Stornorechnung von fast100 Prozent der Reisekosten.

Rechtswidrige Klausel

"Reiseveranstalter dürfen angemessene Beträge, die zeitlich gestaffelt sind, verrechnen", erklärt Konsumentenschützer Michael Knizacek. Die Konsumentin wäre in die Kategorie 30 Prozent gefallen. Aber im Vertrag fand sich noch eine zweite Klausel: Der Reiseveranstalter hält sich "wahlweise" das Recht vor, einen anderen Betrag in Rechnung zu stellen. "Das ist intransparent und deswegen ist die Klausel nicht rechtens", so Knizacek. Er intervenierte bei der Tourini GmbH erfolgreich und ersparte der Konsumentin dadurch knapp 300 Euro.

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