Verliebte Teenies: Hohe Handyrechnung
Ist doch schön, wenn die Kinder verliebt sind – blöd nur, wenn das die Handyrechnung in die Höhe treibt und die Eltern dafür haften.
Seit September 2016 hat jede Verbraucherin bzw. jeder Verbraucher das Recht auf ein Basiskonto, egal wie es um die Bonität bestellt ist. Die Obergrenze bei den Gebühren für die Kontoführung beträgt 80 Euro jährlich. Bei sozial bzw. wirtschaftlich besonders schutzbedürftigen Kontoinhaberinnen und -inhabern beträgt die Jahresgebühr maximal 40 Euro. "Die Banken erheben durchgehend 80 bzw. 40 Euro, nur die ING-Di BA erhebt 50 bzw. 40 Euro", zitiert AK-Marktforscher Josef Kaufmann aus der Studie: "Das maximal zulässige Entgelt wurde von der Branche offenbar als angemessener Preis angesetzt." Dies ist wahrscheinlich mit ein Grund, warum "nur" 554 Personen (Stand Mai 2017) ein Basiskonto eröffnet haben.
In der Studie wurden die Kosten für ein Basiskonto mit den reinen Kontoführungsgebühren der günstigsten Privatgirokontos verglichen (siehe Grafik unten). Überraschend: Bei acht Geldinstituten gibt es billigere Privatgirokonten. Zusätzliche Entgelte Der Sinn des Basiskontos war, dass mit moderaten Gebühren sämtliche Kosten einer Kontoführung abgedeckt werden. Nun zeigen allerdings Praxisbeispiele, dass Basiskontennutzerinnen und -nutzer mit weiteren Kosten belastet werden. Das führte dazu, dass mehrere Prozesse bezüglich der Zulässigkeit dieser Vorgangsweise anhängig sind.
"Das Verbraucherzahlungskontogesetz gehört nachgeschärft, es gehört an die Bedürfnisse der Verbraucher angepasst. Im Gesetz gehört festgeschrieben, dass über das maximale Entgelt hinaus nichts weiter verlangt werden darf", fordert AK-Präsident Josef Pesserl: "Das Basiskonto hat nur dann seine Berechtigung, wenn alle Kosten abgedeckt sind."
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