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Lehrling zerbeulte Neuwagen, Chef verlangte Reparaturkosten

Nicht einmal drei Wochen hatte ein 17-jähriger Lehrling seinen Führerschein, da verlangte sein Chef, dass er einen Neuwagen überstellen sollte. Weil es an dem Tag stark regnete und der junge Kraftfahrzeugtechniker (zweites Lehrjahr) erst die Nummerntafeln montieren musste, wollte er mit dem Neuwagen unter ein Zeltdach fahren. Dabei übersah er jedoch eine Stange des Zeltes: Stoßstange eingedrückt, Parksensor und Kofferraumdeckel beschädigt. In Summe entstand ein Schaden von 5.000 Euro.

Nicht seine Aufgabe

Einen Teil der Reparatur, nämlich 2.000 Euro, sollte laut dem Lehrherrn der Bursche bezahlen. Die AK-Außenstelle Deutschlandsberg sprang dem Lehrling zur Seite. "Wir haben einerseits argumentiert, dass es sich nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz um eine entschuldbare Fehlleistung des Lehrlings handelte", schildert AK-Außenstellenleiterin Renate Wilhelm: "Und andererseits ist die Überstellung eines Neuwagens durch einen Kraftfahrzeugtechniker eine berufsfremde Tätigkeit, die der Lehrberechtigte nicht anordnen darf." Nach zweimali- ger Intervention folgte der Werk- stattbetreiber der Argumentation der AK-Expertin und verzichtete auf die 2.000 Euro.

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