Unterstützung unserer Abteilung Gesundheit und Pflege für Beschäftigte im Pflegebereich.
Unterstützung unserer Abteilung Gesundheit und Pflege für Beschäftigte im Pflegebereich. © Robert Kneschke/Adobestock, AK Stmk
27.6.2017

Pflegerin wurde Muttersprache verboten

Diese Anweisung hatte es in sich: Eine Angestellte in einem Pflegeheim sollte während der Arbeit und auch in ihrer Pause (!) nur Deutsch sprechen und sich mit Kolleginnen und Kollegen nicht in ihrer Muttersprache Slowenisch unterhalten. "Das Verbot, sich während der Arbeit in der Muttersprache zu unterhalten, ist eine ethnische Diskriminierung", so Bernadette Pöchheim, Leiterin des AK-Referats für Frauen und Gleichstellung: "Die Dame hat aber mit den Pflegeheimbewohnern immer Deutsch gesprochen. Die Forderung war weder erforderlich noch angemessen."

Situationsbedingt kann eine solche Anweisung aber zulässig sein, beispielsweise bei Kontakt mit Kundinnen oder Kunden, schränkt Pöcheim ein. Die AK intervenierte für die Pflegerin erfolgreich, die Frau "darf" weiterhin mit Kolleginnen und Kollegen Slowenisch sprechen.

Im Gesetz geregelt

Im Gleichbehandlungsgesetz ist geregelt, dass Beschäftigte aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeit nicht diskriminiert werden dürfen. Das beginnt bei der Bewerbung, betrifft die Bezahlung, etwaige Beihilfen, Aus- und Weiterbildungen, Umschulungen, Beförderungen und auch das Beenden des Arbeitsverhältnisses.

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