Besonderer Kündigungsschutz
BetriebsrätInnen, werdende Mütter, begünstigte Behinderte & Co: Für bestimmte ArbeitnehmerInnengruppen besteht besonderer Kündigungsschutz.
Gut zweieinhalb Jahre arbeitete ein 55-jähriger Grazer als Makler bei einer Immobilienvermittlung, als er gekündigt und gleichzeitig dienstfrei gestellt wurde. "Nach seiner Kündigung kam er zu uns, da aus den Gehaltsabrechnungen nicht ersichtlich war, für welche Geschäfte Provisionen abgerechnet worden waren", schildert AK-Jurist Michael Kohler. Vereinbart war ein Fixum von rund 700 Euro brutto pro Monat und Provisionen von 30 bzw. 40 Prozent.
Der Arbeitsrechtler klagte das Unternehmen zunächst auf Rechnungslegung und darauf aufbauend auf restliche Provisionen, Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist und Urlaubsersatzleistung im Ausmaß von etwa 30 Arbeitstagen. "Wir forderten knapp 54.000 Euro", so Kohler. Schlussendlich bestätigte nach einer Berufung der Immobilienvermittlung auch die zweite Instanz das Urteil und dem Grazer wurden etwa 30.000 Euro zugesprochen.
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