Die AK klagte das Unternehmen auf restliche Provisionen, Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist und Ur­laubs­er­satz­leistung und gewann.
Die AK klagte das Unternehmen auf restliche Provisionen, Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist und Ur­laubs­er­satz­leistung und gewann. © ©goodluz - stock.adobe.com, AK Stmk
31.1.2020

30.000 Euro für Angestellten

Gut zweieinhalb Jahre arbeitete ein 55-jähriger Grazer als Makler bei einer Immobilienvermittlung, als er gekündigt und gleichzeitig dienstfrei gestellt wurde. "Nach seiner Kündigung kam er zu uns, da aus den Ge­halts­ab­rech­nun­gen nicht ersichtlich war, für welche Geschäfte Provisionen abgerechnet worden waren", schildert AK-Jurist Michael Kohler. Vereinbart war ein Fixum von rund 700 Euro brutto pro Monat und Provisionen von 30 bzw. 40 Prozent.

Provisionen, Entgelt, Urlaub

Der Arbeitsrechtler klagte das Unternehmen zunächst auf Rechnungslegung und darauf aufbauend auf restliche Provisionen, Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist und Ur­laubs­er­satz­leistung im Ausmaß von etwa 30 Arbeitstagen. "Wir forderten knapp 54.000 Euro", so Kohler. Schlussendlich bestätigte nach einer Berufung der Immobilienvermittlung auch die zweite Instanz das Urteil und dem Grazer wurden etwa 30.000 Euro zugesprochen.

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