Krankenschwester im Gespräch mit Patienten.
Krankenschwester im Gespräch mit Patienten. © Rido, Adobe Stock

Das Namensschild kann zum Datenschutz-Problem werden

In vielen Handelsbetrieben und Pflegeeinrichtungen tragen Beschäftigte Schilder mit ihrem Namen. Problematisch kann es werden, wenn der vollständige Name aufscheint.

Ob Handelsketten, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen – in vielen Betrieben ist es Usus, dass Beschäftigte Schilder tragen, auf denen ihr Name zu lesen ist. Solange das nicht der vollständige Name ist, ist das rechtlich kein Problem. Doch immer öfter kommt es vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schildchen mit ihrem vollen Namen tragen müssen. AK-Arbeitnehmerschutzexpertin Biljana Bauer sieht das kritisch: Vor- und Nachname seien personenbezogene Daten, und es gelte das Recht auf Datenschutz.

Stalking als mögliche Folge

Durch Informationen aus dem Internet oder sozialen Medien wie Facebook „ist es heute leichter zu recherchieren, wer jemand ist“, erklärt Bauer, warum eine vollständige Namensnennung problematisch sein kann. Wirklich heikel kann das insbesondere im medizinischen Bereich – in Spitälern oder Pflegeheimen – werden. Zumal Pflegekräfte oft auch engen Körperkontakt mit Patientinnen und Patienten haben. "Es passiert immer wieder, dass Pflegerinnen im Nachhinein von Patienten privat kontaktiert werden", sagt Bauer. Hier könne man teilweise schon von Stalking sprechen. "Zu prüfen ist immer, welche personenbezogenen Daten der Beschäftigten tatsächlich für den Kontakt mit Kundinnen und Kunden oder Patientinnen und Patienten notwendig sind", warnt die AK-Expertin vor Verstößen gegen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre. Übrigens: Für Türschilder, wie sie unter anderem in 
vielen Büros zu finden sind, gelten dieselben Datenschutzbestimmungen.

Beschäftigte müssen zustimmen

Grundsätzlich muss jeder einzelne Arbeitnehmer und jede einzelne Arbeitnehmerin seine bzw. ihre Zustimmung erteilen, wenn der vollständige Name aufscheinen soll. Dazu gezwungen werden darf niemand. "Wenn ich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zustimme, ist das etwas anderes", erklärt Bau- er. "Kundinnen und Kunden möchten natürlich wissen, mit wem sie es zu tun haben, zum Beispiel wenn es um Beschwerden geht", meint Bauer. Dafür genüge entweder der Vor- oder der Nachname. "Nur wegen einer möglichen Verwechslungsgefahr ist es nicht gerechtfertigt, den ganzen Namen verwenden zu müssen."

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