24.06.2019

33.000 Euro für Hausgehilfin

Über 30 Jahre war eine Oststeirerin als Hausgehilfin bei einer Familie in Weiz beschäftigt. Die 54-jährige gelernte Köchin und Kellnerin war jeden Tag vor Ort, kochte hauptsächlich für die Dame des Hauses. An den Wochenenden kam häufig die Familie der Hausherrin zu Besuch und es galt, eine große Gesellschaft zu verpflegen. Schließlich kündigte die Hausgehilfin und kam mit ihren Aufzeichnungen zur AK Weiz.

Weniger als Mindestlohn

"Die Bezahlung lag unter dem Mindestlohn von zuletzt 13,68 Euro", sagt Elmar Tuttinger, Leiter der AK-Außenstelle Weiz: "Außerdem, und das ist eine Beson- derheit des Hausgehilfen- und Hausangestellten-Gesetzes, gebührt trotz Selbstkündigung nach einer ununterbrochenen zehnjährigen Dauer des Dienstverhältnisses eine Abfertigung. In diesem Fall aufgrund der Dauer der Beschäftigung in der Höhe des 12-Fachen der gesetzlichen Bemessungsgrundlage." Entgelt-, Sonderzahlungsdifferenzen und Abfertigung wurden eingeklagt, da die Arbeitgeberin trotz Intervention keine Einsicht zeigte. Die Hausgehilfin erhielt schlussendlich rund 33.300 Euro. "Die Summe hätte bei Weitem größer ausfallen können, es konnten aber nur die Ansprüche der letzten drei Jahre geltend gemacht werden", sagt Tuttinger und rät: "Es ist wichtig, auf die Fristen zu achten und sich bei Ungereimtheiten ehestmöglich bei uns zu melden."

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