Anwaltschaft für Gleichbehandlung
Mit 1. Juli 2017 erhalten die Regionalen Gleichbehandlungsanwaltschaften – also auch die steirische – mehr Kompetenzen.
Nicht jeder, der als Junge geboren wird, möchte auch ein Leben als Mann führen. Genauso ging es einem Steirer, der heute als Frau durchs Leben geht – vom Lehrherrn aber keine Akzeptanz, sondern Diskriminierung erfuhr.
Gerüchteweise war es in der Filiale schon im Umlauf, dass der Lehrling irgendwann nicht mehr als Mann, sondern als Frau zur Arbeit kommen werde. Als die junge Steirerin ihren Entschluss schließlich ihrem Vorgesetzten mitteilte, gab dieser zu bedenken, dass sie doch an den Umsatz der Firma denken müsse. "Was werden denn die Leute sagen, die alten Kunden. Die werden das nicht gut finden und nicht mehr einkaufen kommen", schildert AK-Gleichstellungsbeauftragte Birgit Klöckl die Reaktion des Chefs. Die Frau nahm Rücksicht und ging weiterhin als Mann zur Arbeit – eine sehr belastende Situation für die 20-Jährige, nachdem sie allen Mut zusammengenommen hatte, um ihre Entscheidung mitzuteilen.
Als sie ein paar Wochen darauf offiziell ihren Namen ändern ließ, trat die Steierin schließlich als Frau auf. Die Situation wurde nicht besser: Ihr Vorgesetzter sowie ihre Kolleginnen und Kollegen sprachen sie nach wie vor – auch vor Kundschaft – mit ihrem männlichen Vornamen an. Auch die Lehrausbildung nahm eine negative Wende: Es wurde ihr nichts mehr erklärt, sie wurde nicht mehr bei der Kassa und anderen wichtigen Arbeitsbereichen eingesetzt. Immer wieder wurde ihr vermittelt, dass sie "so" nicht zur Arbeit kommen könne, weil die Kundinnen und Kunden das "nicht normal finden". Die psychische Belastung nahm von Tag zu Tag zu, bis die junge Frau um Versetzung in eine andere Filiale bat, denn immerhin war ihr die Weiterbeschäftigung nach der Lehrzeit im Unternehmen zugesichert worden. Doch auch hier wurde es nicht besser: "Der Gebietsleiter sagte ihr, dass sie eine 'Piepsstimme' hätte und teilte ihr schlussendlich mit, dass sie nach Ende der Lehrzeit nicht weiterbehalten wird“, so Klöckl und betont: !Es darf niemand aufgrund seines Geschlechts im Arbeitsleben diskriminiert werden.
In einem außergerichtlichen Vergleich erhielt die Steirerin 4.000 Euro als Schadenersatz für die geschlechtsbezogene Diskriminierung. "Sie hat mittlerweile einen neuen Job und erzählte, dass ihr neuer Chef am Anfang gar nicht gemerkt hätte, dass sie einmal ein Mann war. Das Arbeitsklima sei sehr gut", freut sich die Expertin für die 20-Jährige.
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