Videoüberwachung setzt Beschäftigte unter Druck
Der technische Fortschritt hat es möglich gemacht: Arbeitgeber können ihre Bediensteten fast lückenlos überwachen. Aber nicht alles ist erlaubt.
Im Handel werden Beschäftigte als leitende Angestellte geführt, um ihre Arbeitszeiten auszuhebeln. Überstunden gehen oft verloren: 2017 sind in Österreich 45,3 Millionen Überstunden nicht ausbezahlt worden.
12 Stunden täglich arbeiten ist kein Einzelfall mehr. "Wir haben viele Anfragen, die das neue Arbeitszeitgesetz betreffen", erzählt Karl Schneeberger, Leiter des AK Arbeitnehmerschutzes aus dem Arbeitsalltag. In vielen Branchen reichen anscheinend selbst 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich nicht, da mit allen Mitteln versucht wird, den Schutz des Arbeitszeit und Arbeitsruhegesetzes zu umgehen. "Im Handel werden Regionalverkaufs- und sogar Filialleiterinnen und Filialleiter als leitende Angestellte beschäftigt", erzählt der Jurist. "Denn für leitende Angestellte gelten grundsätzlich die Schutzbestimmungen des Arbeitszeit- und des Arbeitsruhegesetzes nicht." So einfach ist das jedoch nicht. In der Praxis bekommen sie weder maßgebliche selbstständige Entscheidungsbefugnisse noch können sie selbst über ihre Arbeitszeit bestimmen.
Auch die als flexibel und robust geltenden Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger zwischen 20 und 30 Jahren kommen am Ende ihrer Kräfte in die Arbeiterkammer und suchen Hilfe. So berichteten diese von regulären Arbeitszeiten tagtäglich von 6.00 Uhr früh bis 21.00 Uhr spätabends. "Diese Praktiken verstoßen gegen die Höchstgrenzen der Arbeitszeit und widersprechen den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten von elf Stunden nach Ende der Tagesarbeitszeit", so der Arbeitsschutz-Experte.
Beschäftigte müssen immer mehr Überstunden leisten. 250 Millionen Überstunden wurden im Vorjahr in Österreich geleistet und davon wurden mehr als 45,3 Millionen nicht bezahlt. Das entspricht einer Milliarde Euro, die 120.000 Personen nicht ausbezahlt bekommen haben. Aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, fragen viele Beschäftigte wegen des fehlenden Geldes nicht nach. Oft ist es nach Beendigung aber schon zu spät, da viele Überstunden bereits verfallen sind. "Die Kollektivverträge haben unterschiedliche Verfallsfristen. In manchen Branchen können Ansprüche lediglich drei Monate rückwirkend eingefordert werden", warnt Karl Schneeberger.
Broschüren
Downloads
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0