Rate der Arbeitsunfälle bleibt stabil
Die Unfallrate blieb stabil, es gab weniger Berufserkrankungen – weil viele Krankheiten nicht anerkannt sind.
Im September 2018 ist das neue Arbeitszeitgesetz in Österreich in Kraft getreten. Dadurch wurde es möglich, die tägliche Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden auszudehnen. Nach einem Jahr zieht Karl Schneeberger, Leiter der Abteilung Arbeitnehmerschutz in der Arbeiterkammer Steiermark, nun eine erste Bilanz. Was kürzlich schon eine Umfrage von Deloitte sowie der Uni Wien und der Uni Graz zeigte – fast ein Drittel der Unternehmen nutzt bereits die Möglichkeit eines Zwölf-Stunden- Arbeitstags in der Gleitzeit –, kann auch Schneeberger bestätigen: "Bei Gleitzeitmodellen wird das ausgereizt. Wir haben praktisch in allen vorgelegten Vertragsentwürfen immer eine Normalarbeitszeit von zwölf Stunden pro Tag definiert."
50 bis 100 Anzeigen wegen Überschreitung der Arbeitszeiten oder Nichteinhaltung von Ruhezeiten verzeichnet die steirische AK jedes Jahr. Das sei zwar auch heuer nicht anders, doch dank des neuen Gesetzes würden nun manche Beschwerden ins Leere gehen, "weil die Arbeitszeitgrenze jetzt nicht mehr zehn Stunden, sondern zwölf ist", erklärt Schneeberger. In manchen Branchen gebe es besonders viele Beschwerden, etwa in lebensmittelproduzierenden Betrieben – hier müssten Beschäftigte oftmals deutlich mehr als zwölf Stunden arbeiten, ohne entsprechendes Entgelt zu erhalten. Schneeberger zweifelt jedenfalls nach wie vor an der prinzipiellen Notwendigkeit, den Zwölf-Stunden-Tag per Gesetz einzuführen. Für Unternehmen, die wirklich Bedarf nach längeren Arbeitszeiten haben, "hat es früher auch Lösungsmöglichkeiten gegeben."
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