Eigentümerwechsel
Wechselt die Firma den Eigentümer, ändern sich oft auch die Arbeitsbedingungen. Aber sind Gehaltskürzungen, Kündigungen oder Pensionseinbußen erlaubt?
Auf exakt 64.387,50 Euro verklagte ein obersteirischer Autohaus- und Rennstallbesitzer seinen mittlerweile Ex-Mechaniker. Der Vorwurf: Er sei schuld an einem Rennunfall im Rahmen der Lamborghini Super Trofeo in Malaysia. Der Facharbeiter hätte angeblich den Bremsnippel am Lamborghini Gallardo nach dem Entlüften der Bremsen nicht ganz zugeschraubt. Im Laufe des Rennens löste sich dieser und Bremsflüssigkeit trat aus – ein Totalschaden am rund 170.000 Euro teuren Rennauto war die Folge.
Der 30-Jährige wandte sich verzweifelt an die AK Leoben, nachdem die Klage bei ihm eingetroffen war. Seine Existenz stand auf dem Spiel. „Wir haben dem Mandanten sofort Rechtsschutz gewährt und das Verfahren vom Zivilgericht, von dem der Zahlungsbefehl kam, wegen sachlicher Unzuständigkeit zum Arbeits- und Sozialgericht geholt“, schildert Arbeitsrechtsexperte Manfred Hölzl von der AK Leoben: „Hier gelten Mäßigungskriterien. Selbst wenn unser Mandant schuld gewesen wäre, könnte man bloß leichte Fahrlässigkeit sehen.“
Nach einem langwierigen, vor allem auf Sachverständige gestützten Verfahren, wies das Gericht die Klage ab: Ein unzureichendes Zuschrauben des Bremsnippels sei nicht feststellbar. Zudem widersprachen der als Zeuge geladene Rennfahrer ebenso wie das Gutachten dem Kläger. Das Urteil ist rechtskräftig, der Rennstallbesitzer hat die Verfahrenskosten von rund 30.200 Euro zu tragen.
Noch im Laufen ist ein Verfahren, das der Mechaniker gegen seinen ehemaligen Chef führt. Hier geht es um ausständiges Entgelt von knapp 4.000 Euro und die Ausstellung des Dienstzeugnisses.
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