Lkw-Fahrer beleidigte Vorgesetzten auf Facebook
Aufgrund des öffentlichen, wenig schmeichelhaften Postings wurde der Mitarbeiter wegen grober Ehrenbeleidigung entlassen - zu Recht, so der OLG.
Einerseits ist die Arbeitnehmerin mit einem schwanken- den Einkommen, abhängig von der Auftragslage des Unternehmens, konfrontiert. Andererseits wird für die Berechnung des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes oder einer Entgeltfortzahlung im Urlaub oder Krankenstand nur der niedrige Grundbezug herangezogen. "Langfristig wirken sich solche Einkommensschwankungen unter Umständen auch auf die Pensionshöhe negativ aus", so AK-Arbeitsrechtsexperte Robert Draxler.
Eine Arbeitnehmerin eines weiteren Unternehmens schilderte, dass ihre Vorarbeiterin immer wieder mit "Bestätigungen" gekommen sei, die sie dann gleich an Ort und Stelle, noch in Gummihandschuhen, zu unterschreiben hatte. In Wirklichkeit waren es Dienstzettel, bei denen Ende des Monats die Arbeitszeit rückwirkend so abgeändert wurde, dass der Firma keine Mehrstundenzuschläge anfallen. "Die Dienstnehmerin hatte jedes Monat einen anderen Dienstzettel mit einem anderen Arbeitsausmaß", schildert Draxler: "Die Firma umgeht damit die Zahlung von Zuschlägen." Er rät, rückdatierte Dienstzettel nicht zu unterschreiben, sondern sich an die AK zu wenden.
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