Gar nicht sauber geht es im Gebäudereinigungsgewerbe zu.
Gar nicht sauber geht es im Gebäudereinigungsgewerbe zu. © adobestock - kleberpicui, AK Stmk
1.2.2018

Weniger zahlen: Firmen tricksen mit Dienstzetteln

Gar nicht sauber geht es teilweise im Gebäudereinigungsgewerbe zu: Ein Unternehmen stellte einer Arbeitnehmerin für ein und dasselbe Dienstverhältnis mehrere Dienstzettel aus. Je nach Bedarf wurden für Zeiten bei Urlaubs- oder Krankenstandsvertretung zeitgleich mehrere Dienstzettel ausgehändigt: So bekam die Frau neben ihrem unbefristeten Grundvertrag über 15 Stunden pro Woche für Reinigungstätigkeiten in unter- schiedlichen Gebäuden noch zwei weitere Dienstzettel für zehn Stunden in einer Schule und sechs Stunden in einem Bürogebäude, für vier bzw. zwei Wochen. Damit summierte sich die Gesamtarbeitszeit der Arbeitnehmerin kurzfristig auf 31 Stunden, Vorteil ergab sich daraus aber keiner.

Langfristige Nachteile

Einerseits ist die Arbeitnehmerin mit einem schwanken- den Einkommen, abhängig von der Auftragslage des Unternehmens, konfrontiert. Andererseits wird für die Berechnung des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes oder einer Entgeltfortzahlung im Urlaub oder Krankenstand nur der niedrige Grundbezug herangezogen. "Langfristig wirken sich solche Einkommensschwankungen unter Umständen auch auf die Pensionshöhe negativ aus", so AK-Arbeitsrechtsexperte Robert Draxler.

Dienstzettel rückdatiert

Eine Arbeitnehmerin eines weiteren Unternehmens schilderte, dass ihre Vorarbeiterin immer wieder mit "Bestätigungen" gekommen sei, die sie dann gleich an Ort und Stelle, noch in Gummihandschuhen, zu unterschreiben hatte. In Wirklichkeit waren es Dienstzettel, bei denen Ende des Monats die Arbeitszeit rückwirkend so abgeändert wurde, dass der Firma keine Mehrstundenzuschläge anfallen. "Die Dienstnehmerin hatte jedes Monat einen anderen Dienstzettel mit einem anderen Arbeitsausmaß", schildert Draxler: "Die Firma umgeht damit die Zahlung von Zuschlägen." Er rät, rückdatierte Dienstzettel nicht zu unterschreiben, sondern sich an die AK zu wenden.

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