Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist verboten. Trotzdem kommt sie vor. So können sich Betroffene wehren.
Im Zuge der #metoo-Bewegung sind auch die Beschwerden bei der AK Steiermark gestiegen. Denn sexuelle Belästigung und Übergriffe finden nicht nur in der Welt der Reichen und Mächtigen statt. Ein aktueller Fall zeigt annähernd, wie grauslich es im Job zugehen kann.
Ein Jahr lang, von Beginn ihres Ausbildungsverhältnisses zur Malerin an, wurde eine 18-Jährige von zwei Kollegen und dem Firmenchef verbal und physisch sexuell belästigt. Der eine Kollege versuchte sie unsittlich zwischen den Beinen zu berühren, wenn sie auf der Leiter stand. Intime Fragen standen auf der Tagesordnung. Der zweite Kollege grapschte der 18-Jährigen gern von hinten an die Brust. Versuchte die Jugendliche das unangemessene Verhalten abzustellen, wurde sie mit schweren Arbeiten "bestraft" oder es kamen Kommentare wie "Geh Mauserl, stell dich nicht so an".
Der Arbeitgeber hätte im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Belästigungen abstellen müssen – dieser hatte sich aber selbst nicht im Griff: oft fragte er, ob der Lehrling ihn nicht massieren könne.
Die AK Steiermark ging für den Lehrling vor Gericht. Nun einigte man sich außergerichtlich auf 3.600 Euro Schadenersatz. Die Jugendliche musste sich in Psychotherapie begeben.
"Wir haben pro Jahr an die 100 Beschwerden. 20 bis 30 landen vor Gericht", schildert Bernadette Pöcheim, Leiterin der Abteilung Frauen & Gleichstellung. Die Klassiker sind verbale Belästigung, gefolgt von Po- und Busengrapschen bis hin zur versuchten Vergewaltigung. 80 Prozent der Arbeitnehmerinnen sind betroffen. Die häufigsten Beschwerden kommen aus dem Gastgewerbe und dem Dienstleistungsbereich. Die Täter finden sich in allen gesellschaftlichen Schichten: vom Uni-Professor hin zum Hilfsarbeiter. "Da wartet der Chef im leeren Besprechungszimmer mit offener Hose und Kondomen am Tisch. Einer lesbischen Frau wird in die Hose gegriffen, ‚damit sie wieder gescheit denken könne‘ oder der Vorgesetzte bietet einen 'Dreier' mit seiner Frau an", schildert Pöcheim: "Wir haben auch Fälle, wo der Täter schon mehrmals arbeitsrechtlich belangt wurde – die sogenannten Betriebsgrapscher."
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein strafrechtlich relevanter Tatbestand: Im Vorjahr wurde ein notorischer Pograpscher zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.
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