Bauleiter
Älterer Mann am Bau © Andy Dean Photography, Adobe Stock

Jahrzehnte im Betrieb, dann Kündigung mit 58

Knapp 32.000 Euro erkämpfte die AK für einen technischen Angestellten, der nach 18 Jahren von einem großen Bauunternehmen gekündigt wurde. 

Während sich ein Oststeirer aufgrund eines Sprunggelenksbruchs im Krankenstand befand, löste sein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Vorwarnung. Der 58-Jährige wandte sich sofort an die AK Steiermark, die eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit beim Arbeits- und Sozialgericht Graz einbrachte.

Bemerkenswerter Vergleich

"Mit Erfolg", wie AK-Arbeitsrechtsexperte Thorsten Bauer schildert: "Die AK konnte für den Arbeitnehmer einen bemerkenswerten Vergleich abschließen, wobei zwei Optionen angeboten wurden: der Mann konnte zwischen der Weiterbeschäftigung unter den ursprünglichen Bedingungen oder einer Abgangsentschädigung in Höhe von fast 32.000 Euro zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung wählen." Der 58-Jährige entschied sich für die Zahlung, da er aufgrund des zerrütteten Verhältnisses zu seinem Arbeitgeber nicht mehr in das Unternehmen zurückkehren wollte.

Anfechtungen

  • Kündigungen können unter bestimmten Voraussetzungen beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden.
  • Ziel der Kündigungsanfechtung ist vorrangig, eine Weiterbeschäftigung für die Betroffenen zu erreichen.
  • In der Praxis spielt vor allem die Anfechtung wegen eines verpönten Motivs (z. B. Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber) und wegen Sozialwidrigkeit (Kündigung einer bzw. eines älteren Beschäftigten) eine große Rolle.
  • Achtung: Die Frist für Anfechtungen von Kündigungen ist sehr kurz. Meist beträgt diese nur zwei Wochen ab Zugang der Kündigung. 

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