Pensionistin bekommt 5.000 Euro Abfertigung nach AK-Intervention.
Pensionistin bekommt 5.000 Euro Abfertigung nach AK-Intervention. © Adobe Stock/ Agenturfotografin, AK Stmk
17.5.2018

AK sichert Pensionistin 5.000 Euro Abfertigung

2013 hatte die ehemalige Produktionsmitarbeiterin einvernehmlich ihr Dienstverhältnis bei der Großhandelsfirma gelöst. Damals versicherte ihr ihre Arbeitgeberin, dass sie ihre Abfertigung von der Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) erhalten werde. Nachdem sie kein Formular über die Verfügungsmöglichkeiten des Gelds erhielt, wandte sich die Frau nochmals an ihre Ex-Firma. Abermals wurde ihr zugesagt, dass sie ihre Abfertigung von der MVK nach ihrem Pensionsantritt erhalte. Aufgrund dieser Versicherung ließ die Frau die Angelegenheit auf sich beruhen.

Hinhalte-Taktik

Vergangenen Sommer trat die 60-Jährige schließlich ihre Pension an und kontaktierte ihre ehemalige Firma. Diese teilte ihr mit, dass sie rund zwei Monate nach Pensionsantritt ihre Abfertigung bekomme. Bei einer neuerlichen Nachfrage erhielt sie die Kontaktdaten der Mitarbeitervorsorgekasse. Als sie dort nachfragte, blieb sie erstaunt zurück: Für sie seien keine MVK-Beiträge eingezahlt worden. Und auch die AK-Außenstelle Murtal erhielt von der Gebietskrankenkasse dieselbe Auskunft.
"Wir haben dann bei der ehemaligen Arbeitgeberin interveniert", schildert der Murtaler Arbeitsrechtsexperte Richard Šilhavý: "Sie erkannte den Anspruch auf Abfertigung an und zahlte aufgrund unserer Intervention die ausstehenden rund 5.000 Euro."

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