Durch die neue Sozialhilfe werden die Ärmsten weniger Unterstützung bekommen.
Durch die neue Sozialhilfe werden die Ärmsten weniger Unterstützung bekommen. © Photographee.eu/stock.adobe.com, AK Stmk

Ärmer durch neue Sozialhilfe

Bei der neuen Sozialhilfe scheiden sich die Geister. Hier die Fakten über die neuen niedrigeren Höchstsätze, die vom Parlament beschlossen wurden und die vom Land bis Jahresende in ein Ausführungsgesetz gegossen werden.
Aus der Mindestsicherung ist wieder die Sozialhilfe geworden. Seit 1. Juni gibt es ein Gesetz, das die Ecksteine vorgibt, die vom Land bis Jahresende in ein Ausführungsgesetz eingebaut werden müssen. Die bisherigen Mindestsätze im untersten sozialen Netz, wenn alle anderen Ansprüche wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nicht mehr greifen, sind gestrichen. Künftig gibt es für das Land Höchstsätze, die es den steirischen Ärmsten der Armen ausbezahlen darf.

1,50 Euro pro Tag

Die Sozialhilfe ist im Vergleich zur Mindestsicherung meist geringer. Zwar können Familien für das erste Kind künftig mehr Geld bekommen, durch die Leistungskürzungen für Paare und für alle weiteren Kinder bleibt unter dem Strich weniger Geld als bisher. Besonders stark wurden Leistungen ab dem dritten Kind reduziert. Ab da sind nur mehr 44,27 Euro pro Monat vorgesehen, also 1,50 Euro pro Tag. Konkret bedeutet das, dass ein Paar ohne Kinder künftig 88 Euro pro Monat weniger bekommt als bisher, eine vierköpfige Familie bis zu 106 Euro weniger und eine fünfköpfige Familie bis zu 248 Euro weniger.

¾ sind Aufstocker

Im April gab es in der Steiermark etwas mehr als 16.000 Menschen, die Mindestsicherung bezogen, – ein starker Rückgang im Jahresverlauf. 30 Prozent sind alleinstehend, 25 Prozent alleinerziehend und 30 Prozent sind Paare mit Kindern. Insgesamt sind 6.000 Kinder und Jugendliche betroffen. Nur 26 Prozent aller Betroffenen waren Vollbezieherinnen und -bezieher, die überwiegende Mehrheit stockt das karge Einkommen aus Arbeit, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe mit öffentlicher Unterstützung auf das Niveau der Mindestsicherung auf.

Mehr Geld für Deutschkenntnisse

Unabhängig von der Herkunft und der Staatsbürgerschaft – wer keinen Pflichtschulabschluss oder einen gleichwertigen Nachweis über die Deutschkenntnisse vorweisen kann, bekommt um 300 Euro weniger Sozialhilfe. Alleinstehende müssen dann zum Beispiel mit maximal 585 Euro im Monat auskommen. Laut Schätzungen haben in der Steiermark 35.000 Menschen keinen Pflichtschulabschluss.

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