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Weniger Lohn für Frauen oder schlechtere Aufstiegschancen im Beruf – bei derartigen Ungerechtigkeiten konnten sich Betroffene schon bisher an die Arbeiterkammer, aber auch an die wenden. Wer aufgrund seines Alters oder seiner Herkunft benachteiligt wurde oder aufgrund seiner Hautfarbe beispielsweise keine Wohnung gefunden hat, musste sich mit dieser Form von Diskriminierung nach Wien an die für ganz Österreich zuständige Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. "Das war für viele Betroffene eine Hemmschwelle", erklärt Elke Lujansky-Lammer, die steirische Gleichbehandlungsanwältin. Seit 1. Juli 2017 fällt der Semmering als Barriere weg und alle Formen von Ungerechtigkeit, die unter das fallen, werden im Heimatbundesland behandelt.
Mit rund 400 Anliegen wandten sich die Steirerinnen und Steirer im Vorjahr an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Viele fühlten sich bei der Bewerbung um einen neuen Job diskriminiert, aufgrund ihres Geschlechts oder aufgrund ihres Alters, oder wurden sexuell belästigt. Seltener wandten sich Betroffene wegen ungerechter Entlohnung aufgrund des Geschlechts an die Gleichbehandlungsanwältin. "Das liegt aber nicht daran, dass Frauen bereits gleich viel verdienen wie Männer, sondern einerseits daran, dass man bei uns nicht über Geld spricht und andererseits daran, dass gerade in Krisenzeiten jeder Angst um seinen Job hat. Die Menschen lassen sich dann möglicherweise mehr Ungerechtigkeit gefallen, bevor sie sich wehren", vermutet Lujansky-Lammer.
Nicht selten hat sich in der Beratung allerdings gezeigt, dass ein betroffener Mensch zwei Formen von Diskriminierung erfahren hat – beispielsweise wegen des Alters und des Geschlechts. Da musste dann in Graz beurteilt werden, ob eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt, und in Wien, ob auch das Alter eine Rolle gespielt hat. So aufwändig wird es in Zukunft für die Betroffenen nicht mehr sein – alles kann in Graz geklärt werden.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft leistet viel Bewusstseinsarbeit, informiert und führt Workshops durch. Sie berät und unterstützt Betroffene, versucht, außergerichtliche Lösungen zu finden, vertritt aber – im Gegensatz zur AK – niemanden vor Gericht. Sie hilft Diskriminierten, einen Antrag an die zu stellen, im Falle von Benachteiligung in der Arbeitswelt aufgrund des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung oder aufgrund der sexuellen Orientierung. Auch wer aus diesen Gründen im übrigen Leben Benachteiligung erfährt – "wir vermieten nicht an Schwarze", "Ausländer dürfen hier nicht hinein" –, kann sich an sie wenden.
Tipp/Hinweis/Achtung
Zu finden ist das Regionalbüro Steiermark der Anwaltschaft für Gleichbehandlung am Grazer Südtirolerplatz 16. Telefonisch erreichbar unter 0316/720590 oder per Mail unter graz.gaw@bka.gv.at. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
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