Abfertigung neu
Für Arbeitsverträge, die ab dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden: Wie das neue Abfertigungssystem funktioniert und welche Ansprüche Sie haben.
Eigentlich ersuchte ein 34-Jähriger, der sich im Abfertigungssystem Alt befand, seinen Chef lediglich um eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Sein Arbeitgeber verstand die Frage aber fälschlicherweise als Arbeitnehmerkündigung, meldete den Mitarbeiter von der Sozialversicherung ab und bezahlte auch seine Ansprüche nur bis zum Abmeldezeitpunkt.
Für den Arbeitnehmer war aber von vornherein klar, dass er das Arbeitsverhältnis definitiv nicht durch Kündigung beendet, sollte der Arbeitgeber keiner einvernehmlichen Auflösung zustimmen. "Bei einer Selbstkündigung hätte der Arbeitnehmer seine Abfertigung im Ausmaß von sechs Monatsentgelten verloren", erklärt AK-Arbeitsrechtsexpertin Verena Stiboller, die den 34-Jährigen vor Gericht vertrat.
Die AK-Juristin stützte sich in ihrer Intervention auf ein aufrechtes Arbeitsverhältnis und forderte die laufenden Entgelte über das Abmeldedatum hinweg beim Arbeitgeber ein. Dieser bezahlte dennoch nicht und so beendete der Elektro-Installationstechniker unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen das Arbeitsverhältnis aufgrund ungebührlicher Entgeltvorenthaltung durch berechtigten Austritt. "Wir klagten für den Mann die noch offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere auch die gebührende Abfertigung Alt, ein", schildert Stiboller: "Wir erzielten einen Vergleich." Im Verfahren wurde eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbart und der Arbeitnehmer erhielt fast die gesamte Abfertigung in Höhe von 15.000 Euro. Nach der bösen Überraschung kam es somit zu einem guten Ende für den Arbeitnehmer.
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