Lehrling zerbeulte Neuwagen, Chef verlangte Reparaturkosten
Beim Einparken übersah der Lehrling eine Stange, dafür wollte der Werkstättenbetreiber 5.000 Euro. Der 17-Jährige hätte aber gar nicht fahren dürfen.
1.000 Euro Schadenersatz sind das Minimum. Vor allem im Hilfsarbeiter- oder Produktionsbereich komme ethnische Diskriminierung oft vor, schildert AK-Gleichstellungsexpertin Birgit Klöckl: "Von den Kollegen hören Betroffene oft ‚Scheiß Ausländer‘, ‚Ungeziefer‘ oder ‚So viele Jugo in der Firma sind nicht gut‘." Das Gleichbehandlungsgesetz bestimmt, dass Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit in einem Arbeitsverhältnis verboten sind. Das Opfer kann sowohl gegen seine direkten Belästigerinnen und Belästiger als auch gegen die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber vorgehen, wenn sie nicht für Abhilfe sorgen. Sollte dies der Fall sein, hat das Opfer Anspruch auf Schadenersatz. "Die meisten Betroffenen bekommen Depressionen, es entsteht ein Krankheitsbild und/oder sie kündigen von selbst", so Klöckl.
Im Fall von zwei bulgarischen Lackierern, die fast jeden Morgen von zwei Kollegen mit dem Hitler-Gruß gegrüßt wurden, erwirkte die AK Schadenersatz. Denn abgesehen von den Kollegen tolerierte und unterstützte der Chef die Diskriminierung. Den beiden Vollzeitbeschäftigten wurden vom Gericht je 1.850 Euro Schadenersatz zugesprochen.
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