Gammelfleisch: Verkäuferin zu Unrecht entlassen
Abgelaufenes Fleisch mit neuem Etikett tauchte in der Vitrine eines Lebensmittelhändlers auf. Eine Verkäuferin wurde deshalb entlassen - zu Unrecht.
Anna P. aus dem Bezirk Graz-Umgebung hatte in der Metallindustrie in Kärnten einen guten Job erwischt, für den sie sogar das Pendeln in Kauf nahm. Als Abteilungsleiterin war sie für Logistik und Produktionsplanung zuständig. Nach einem Jahr passte die Zusammenarbeit für ihren Dienstgeber nicht mehr, mit sechsmonatiger Frist kündigte er der Frau und stellte sie gleichzeitig dienstfrei.
Oft nicht beachtet werden die gesetzlichen Mitwirkungsrechte des Betriebsrates. So muss die Chefin oder der Chef den Betriebsrat vor jeder Kündigung einer oder eines Beschäftigten verständigen. Innerhalb einer Woche kann der Betriebsrat dazu Stellung nehmen. AK-Jurist Stefan Schmelzer: "In diesem Fall ist die Verständigung nachweislich unterblieben. Weil die Kündigung deshalb rechtsunwirksam war, versuchte die Firma, aus der Abteilungsleiterin eine leitende Angestellte zu machen. Dann hätte man keine Verständigung gebraucht."
Es ging um viel Geld, da mit der Frau eine sechsmonatige Kündigungsfrist vereinbart war. Der Fall landete mit Hilfe der Arbeiterkammer vor dem Arbeitsgericht. Nach mehreren Verhandlungsrunden sah der Dienstgeber ein, dass seine Sicht der Dinge nicht anerkannt und die Frau nicht als Führungskraft gesehen wird. Die Firma zog einen Schlussstrich und zahlte 60.000 Euro. Die Frau hat inzwischen in der Steiermark einen passenden Job gefunden.
Broschüren
Musterbriefe
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0