Förderungen
Für behinderte ArbeitnehmerInnen und Betriebe, die sie einstellen: Ein Überblick über mögliche Förderungen wie Assistenzen, Entgeltbeihilfe und Co.
Sechs Jahre war der technische Angestellte im Unternehmen beschäftigt, als er aus heiterem Himmel eine SMS bekam, in der ihm sein Chef die Entlassung mitteilte. Abgesehen davon, dass dieses Vorgehen von wenig sozialer Kompetenz zeugt, gehörte der 54-Jährige seit drei Jahren dem Kreis der begünstigt Behinderten an. In diesem Fall muss bei einer beabsichtigten Kündigung zuvor vom Dienstgeber ein Antrag beim Sozialministeriumservice auf Zustimmung zur Kündigung dieses Arbeitnehmers gestellt werden. "Das wollte sich der Dienstgeber anscheinend ersparen", sagt AK-Arbeitsrechtsexpertin Martina Schöngrundner: "Wir haben die Entlassung bekämpft, zumal diese auch völlig ungerechtfertigt erfolgte." Das Gericht gab der AK recht, das Dienstverhältnis wurde als nach wie vor aufrecht anerkannt.
Der Dienstgeber zeigte sich davon aber unbeeindruckt und zahlte dem Steirer ab dem Ausspruch der Entlassung keinerlei Entgelte mehr aus. Gleichzeitig stellte er den für eine Kündigung des Dienstverhältnisses notwendigen Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung.
Die AK schritt wieder ein: Einmal, um die bereits ausstehenden und noch offenen Entgelte einzuklagen, und einmal, um die Interessen des Arbeitnehmers im Kündigungsverfahren beim Sozialministeriumservice zu vertreten – beides mit Erfolg.
Hintergrund dieser gesamten arbeitsrechtlichen Angelegenheit war eine "persönliche Abneigung" des Geschäftsführers gegenüber dem 54-Jährigen. "Er wollte diesen einfach so schnell wie möglich loswerden und versuchte dies mit allen denkbaren Mitteln", schildert Schöngrundner.
In Summe konnte für den Angestellten insgesamt ein Betrag in Höhe von 100.000 Euro netto an offenen Entgeltansprüchen und einem zusätzlichen Vergleichsbetrag für seine Zustimmung zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses erstritten werden. Der Arbeitnehmer hatte erkannt, wie zerrüttet inzwischen das Verhältnis zwischen ihm und dem Geschäftsführer war.
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