Ein Griff auf den Po kann teuer sein.
Ein Griff auf den Po kann teuer sein. © paylessimages - adobestock, AK Stmk
6.9.2016

Pograpscher zahlt 3.600 Euro Strafe

"Weils halt so üblich ist", meinte ein Gastronom und  grapschte einer Kellnerin regelmäßig an ihren Hintern. Vielleicht hat sich diese Unsitte eingeschlichen, erlaubt ist sie definitiv nicht:  Mit Unterstützung der AK bekam die Steirerin 3.600 Euro Schadenersatz  zugesprochen.

Egal ob Chef, Kollege, Kunde oder Passant auf der Straße: "Keine Situation und kein Lebensumstand rechtfertigen, dass sich eine Frau Derartiges gefallen lassen muss!", stellt AK-Rechtsexpertin Verena Stiboller klar. Seit Jänner 2016 ist Pograpschen ein strafrechtlich relevantes Delikt.

Grapschen ist kein Kavaliersdelikt

Die betroffene Arbeitnehmerin zeigte die wiederholten Vorfälle bei der Polizei an und wandte sich auch an die AK. Ihr Chef war bei der polizeilichen Vernehmung geständig, fand die Vorfälle aber nicht wirklich schlimm. Das Gericht war anderer Meinung: Weil der Mann bereits einschlägig vorbestraft war, bekam er eine bedingte Freiheitsstrafe von 3 Monaten.

Besser die Hände einstecken

Im Strafverfahren, dem sich die junge Kellnerin mit Hilfe der AK als Privatbeteiligte anschloss, bekam sie einen Teilschadenersatz von 1.000 Euro zugesprochen. Außergerichtlich einigte man sich auf weitere 2.600 Euro Schadenersatz, für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. "Damit ist klargestellt, dass jede Form sexueller Belästigung kein Kavaliersdelikt ist, sondern strafrechtlich relevant", sagt Stiboller.

Klare Verhaltensregeln

"Das Gerichtsverfahren sollte immer der letzte Weg sein, da es für die Betroffenen sehr belastend sein kann", weiß AK-Präsident Josef Pesserl: "Wichtiger ist, dass schon auf betrieblicher Ebene präventive Maßnahmen getroffen werden." Klare Verhaltensregeln, eine Ansprechperson oder die Schulung von Führungskräften sind nur ein paar der Möglichkeiten.

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