15.000 Euro Abfertigung erkämpft
Nach einem Mitarbeitergespräch rund um eine einvernehmliche Auflösung kam es zu einer unschönen Überraschung für einen Elektro-Installationstechniker.
Nicht nur, dass sie den Verlust des Vaters zu verarbeiten hatte, musste eine junge Leobnerin sich auch noch mit seinem Arbeitgeber streiten. Ihr Vater war bis zu seinem Tod über 25 Jahre am LKH Hochsteiermark als OP-Gehilfe beschäftigt gewesen und somit im Abfertigungssystem alt. Dieses besagt, dass der Dienstnehmer nach 25 Jahren in der Firma zwölf Monatsgehälter Abfertigung bekommt. Im Todesfall stehen den gesetzlichen Erben, zu deren Unterhalt er verpflichtet war, sechs Monatsgehälter Sterbekostenbeitrag zu. Da die 23-Jährige nach einem abgebrochenen Studium im Sommer Teilzeit als Security-Mitarbeiterin beschäftigt war, sah das LKH keine Unterhaltspflicht gegeben und verweigerte die Auszahlung.
"Unsere Rechtsauffassung war es, das die Frau mit einem Einkommen von etwa 800 Euro nicht selbsterhaltungsfähig ist", erklärt der Leobener Arbeitsrechtsexperte Jörg Obergruber: "Außerdem hatte sie zum Zeitpunkt des Todes ihres Vaters bereits eine fixe Zusage für einen im Herbst beginnenden Studienlehrgang. Spätestens dann hätte sie kein Einkommen mehr gehabt." Da das LKH Hochsteiermark ablehnend auf die Intervention der AK Leoben reagierte, wurde eine Mahnklage eingebracht. Das Gericht gab der AK Recht, denn laut Unterhaltsgesetz wäre die Leobnerin erst ab einem Einkommen von 978 Euro selbsterhaltungsfähig. Der ehemalige Dienstgeber ihres Vaters musste der Frau die knapp 14.300 Euro zahlen.
"Mit diesem Urteil hat das Gericht einen Präzedenzfall geschaffen, der für alle Mitarbeiter, die ein Dienstverhältnis zum Land Steiermark haben, angewendet werden kann", erklärt Obergruber.
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