Bei einem Betriebsübergang bleiben den Ansprüche von Mitarbeitern, wie Abfertigung, erhalten.
Bei einem Betriebsübergang bleiben den Ansprüche von Mitarbeitern, wie Abfertigung, erhalten. © uremar - stock.adobe.com, AK Stmk
05.09.2018

Verkäufer verlor fast 21.000 Euro-Abfertigung

Seit 1997 war ein Südoststeirer im Sporthandel tätig, unter verschiedenen Dienstgebern, da die Filialen öfters von anderen Firmen übernommen wurden. Kurz vor seinem 60. Geburtstag wurde ihm gekündigt. Die AK Steiermark gab dem Mann Rechtsschutz und focht die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an. Bei der Verhandlung behauptete die Firma, dass die Filiale vor der Schließung stünde, ein Betriebsübergang vorliege. Die nachfolgende Sportfirma solle den Südoststeirer – wie bei einem Betriebsübergang gesetzlich vorgesehen – mit allen Rechten und Pflichten übernehmen. Natürlich ging es auch um seine Abfertigung in Höhe von rund 21.000 Euro. Die alte Firma war der Meinung, dass auch diese von der nachfolgenden Sportkette zu übernehmen sei.

Neue Firmenleitung sperrte sich

"Die neue Firmenleitung argumentierte, dass kein Betriebsübergang vorliegt. Die Filiale im Einkaufszentrum hätte erst drei Monate später aufgemacht. Außerdem sei das Warensortiment ein anderes und höherpreisiger", schildert AK-Arbeitsrechtsexperte Stefan Schmelzer. Die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der geschlossenen Sporthandelsfirma, die nun in derselben Filiale bei dem neuen Unternehmen beschäftigt sind, hätten sich von selbst gemeldet und mit neuen Arbeitsverträgen zu arbeiten begonnen.

Zwei Verfahren gewonnen

"Das Verfahren der Kündigungsanfechtung gegen die alte Firma wurde unterbrochen. Zuerst musste geklärt werden, ob ein Betriebsübergang vorliegt; an wen unser Mandant seine Ansprüche stellen kann", so Schmelzer. Das folgende zweite Verfahren richtete sich gegen das neue Unternehmen: die AK klagte die Firma – zusammen mit der ehemaligen Sportfirma – wegen Betriebsübergangs. Sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht gaben der AK recht. Die Begründung unter anderem: fast 50 Prozent der Mitarbeiter kamen von der alten zur neuen Firma, das Sortiment ist ähnlich und die Unterbrechung von drei Monaten wegen des Umbaus der Filiale ist nicht relevant.

21.000 Euro gesichert

"Aufgrund dessen, dass das Oberlandesgericht einen Betriebsübergang festgestellt hat, wurde das erste Verfahren hinfällig", so Schmelzer: "Die neue Firma hat den Mann übernommen und muss ihm für alle seine Ansprüche Dienstzeiten seit 1997 anrechnen – auch für die Abfertigung."

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