Entlassung
Bei fristlosen Entlassungen müssen Arbeitgeber bestimmte Regeln einhalten. Die Konsequenzen von berechtigten und unberechtigten Entlassungen für Sie.
Die Diplomkrankenschwester hatte in einem Wiener Spital gearbeitet, der Dienstgeber zahlte ihr eine teure Zusatzausbildung. Die Frau wurde schwanger und zog während der Karenz zu ihrem Partner in die Steiermark. Vor dem Ende der Karenz entschloss sich die junge Mutter, ihr Dienstverhältnis in dem Krankenhaus durch Austritt aus Gründen der Mutterschaft zu beenden. Diese Möglichkeit ist nach dem Mutterschutzgesetz vorgesehen.
Bitter war für die Frau, als ihr ehemaliger Dienstgeber plötzlich eine Rechnung über 5.700 Euro für die Ausbildung schickte. Tatsächlich war im Dienstvertrag der Krankenschwester ein Rückersatz der Ausbildungskosten vereinbart, unter anderem bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt. AK-Jurist Stefan Schmelzer: "Diese Forderung an die junge Frau konnten wir abwehren." Das Höchstgericht hatte zuvor schon in einem anderen Fall entschieden, dass bei einer Mutterschaft ein vorzeitiger Austritt begründet ist und der Dienstgeber deshalb keinen Anspruch auf Rückersatz der Ausbildungskosten hat. Diese OGH-Entscheidung führte zum Umdenken beim Dienstgeber, der seine Forderung zurückzog. Laut Mutterschutzgesetz ist ein Austritt wegen der Geburt eines Kindes bis längstens drei Monate vor Ende der Karenz möglich.
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