Vertragsstrafen bedrohen Existenzen

Mit bis zu sechs Bruttogehältern und Strafen ab 10.000 Euro in Datenschutz- Erklärungen werden Beschäftigte unter Druck gesetzt.

"Wenn du nicht unterschreibst, dann schmeißen wir dich raus!" Das ist die Drohung, die Beschäftigte von ihren Vorgesetzen hören, wenn sie die neue Erklärung zur Datenschutzgrundverordnung nicht unterschreiben wollen. Dabei handelt es sich um eine Muster-Verpflichtungserklärung (siehe Faksimile rechts), wo nur noch die persönlichen Daten der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters und die Summe der Strafe eingetragen werden müssen.

Ab 10.000 Euro Strafe

"Anfragen zu dieser Erklärung haben wir täglich", sagt Biljana Bauer aus dem Arbeitnehmerschutz. Denn die Strafe kann bis zu sechs Bruttomonatsgehälter hoch sein. "Das macht vielen große Angst, weil sie sich im Fall einer Übertretung Sorgen um ihre Existenz machen", erzählt die Juristin. Tatsächlich sind Strafen von 10.000 bis 15.000 Euro aufwärts in den Verträgen.

Ab wann ein Verstoß?

Vertragsstrafen in Verpflichtungserklärungen muss nicht zugestimmt werden, sagt die Expertin. Es ist vollkommen ausreichend, wenn Beschäftigte über die datenschutzrechtlichen Regeln im Betrieb aufgeklärt werden und sich zur Einhaltung verpflichten. Ohnehin gilt das allgemeine Schadensersatzrecht und das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. Ein großes Problem ist, dass oft nicht genau geregelt wird, wann ein Verstoß vorliegt und welche Regeln es in der Firma gibt. "Es entsteht großer Druck und mit diesen vertraglichen Strafen wird versucht, die Verantwortung auf die Beschäftigten abzuwälzen", erklärt Bauer. Die Expertin rät: "Wenn Ihnen so eine Erklärung vorgelegt wird, gehen Sie zum Betriebsrat oder schließen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, um sich gegen derartige Vertragsklauseln zu wehren."

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

05-7799-0

Anfragen bitte via Formular.

Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.

Das könnte Sie auch interessieren

Ein Restaurantleiter mußte um die Bezahlung der Überstunden kämpfen.

Firma zahlte keine Zuschläge: AK erstritt 2.000 Euro

Ein Restaurantleiter leistete regelmäßig Überstunden. Die Überstundenzuschläge wollte ihm sein Chef aber nicht abgelten.

Junger Mann sitzt vor dem Laptop und tippt auf der Tastatur herum. Aus dem Bildschirm "schweben" ihm Zahlen entgegen.

FAQs zur Datenschutz-Grundverordnung

Mehr Datenschutz für Privatpersonen: Darauf zielt die neue Datenschutz-Grundverordnung. Finden Sie hierzu die wichtigsten Fragen und Antworten.