Normalarbeitszeit
Acht Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche – wie sie eingeteilt werden können, welche Ausnahmen bestehen und wann Ihnen Pausen zustehen.
Fleißig arbeitete die Leobnerin für die Bäckerei, doch ihr Überstunden auszubezahlen oder sie im Krankenstand korrekt zu behandeln, fiel ihrem Chef nicht ein. Die AK erstritt für sie rund 4.780 Euro.
Keine Ruhepausen und nicht selten Arbeitstage von mehr als zwölf Stunden: Für eine Obersteirerin (49), die drei Jahre in einer Leobner Bäckerei gearbeitet hat, leider allzu oft Realität. Die Frau war für die Betreuung der Bäckerei samt angeschlossenen Café zuständig, meist alleine. Dadurch war für sie ein Einhalten der gesetzlichen Ruhepause kaum möglich. Ihren Arbeitstag begann sie morgens um 4.30 und beendete ihn oft erst nach mehr als zwölf Stunden.
Innerhalb eines Jahres leistete die Verkäuferin 260 Überstunden, an Zeitausgleich wurden ihr 147 Stunden gewährt. Mit dem Arbeitgeber war eine Abgeltung der Überstunden in einem Ausmaß von 1:1 in Zeitausgleich vereinbart. „Der Kollektivvertrag für Bäcker sieht aber in diesem Fall vor, dass Überstundenzuschläge in Geld anfallen“, erklärt Arbeitsrechtsexperte ChristophSchribl von der AK Leoben: „Das tat die Firma aber nicht.“ Noch während des aufrechten Dienstverhältnisses intervenierte die AK bei der Bäckerei, der Dienstgeber zeigte sich empört und verwies auf Betriebsvereinbarungen – die er aber nie vorlegte. Der Klagsweg wurde beschritten. „Unsere Mandantin bekam knapp 1.900 Euro zugesprochen“, so Schribl.
Aufgrund der ständigen Belastung fiel die Obersteirerin in ein Burn-out und musste in Krankenstand gehen. Davor hatte sie aber erneut Überstunden im Ausmaß von fast 60 Stunden angehäuft. Als sie dann das Dienstverhältnis löste, hatte sie noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung sowie Ansprüche aus den geleisteten Überstunden. „Zudem fanden wir heraus, dass unsere Mandantin mit Beginn des Krankenstands von 40 auf 30 Stunden pro Woche herabgestuft wurde – ohne ihre Zustimmung“, erzählt Schribl. Das Überstundenentgelt in Höhe von etwa 730 Euro beglich der Firmenchef, bezüglich der Entgeltfortzahlung musste aber erneut geklagt werden. Diesmal wurde der Bäckereiinhaber zur Zahlung von rund 2.150 Euro verpflichtet.
AK-Arbeitsrechtsexperte Schribl erklärt abschließend: „Hätte unsere Mandantin nicht sorgfältigst jeden Tag ihre Arbeitszeitaufzeichnungen geführt, wäre eine Nachverfolgung der tatsächlich noch offenen Ansprüche so gut wie unmöglich gewesen.“
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