Register für Gesundheitsberufe: So geht's
In diesem Video werden die wichtigsten Punkte erklärt: Welche Unterlagen braucht man? Wen betrifft es? Wo muss ich hin?
Das neue Gesundheitsberuferegister bringt auch Vorteile für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. So wird der administrative Aufwand für die Personalverwaltungen erleichtert, da sie sich künftig auf das Register und die damit verbundene behördliche Überprüfung verlassen können.
Der Nachweis der Berufsberechtigung ist auf mehrfache Art möglich:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Registrierungsbehörden durch eine spezifische Meldung, bei ab 1.1.2018 neu aufgenommenen Beschäftigten in der Gesundheits- und Krankenpflege, sowie der medizinisch-technischen Dienste unterstützen.
Achtung
Diese Meldung ersetzt nicht die Antragsstellung durch den Berufsangehörigen.
Welche Möglichkeiten zur Gesundheitsberufe-Registermeldung über ELDA gibt es und wo wird Hilfe für die Durchführung der Meldung angeboten?
Die Anbieter von Lohnverrechnungs-, bzw. ERP-Software, über die eine ELDA-Meldung erfasst und übermittelt werden kann, berücksichtigen gesetzliche Vorgaben, so auch die Möglichkeit zur Gesundheitsberufe-Registermeldung. Gewöhnlich wird hierzu ein Software-Update angeboten, das die Erweiterung der ELDA-Meldung um die Gesundheitsberufe-Registermeldung beinhaltet. Die Art der Umsetzung obliegt hierbei dem jeweiligen Software-Hersteller.
Für Informationen über die Verfügbarkeit und Handhabe, bitte um Kontaktaufnahme mit dem Ansprechpartner des Software-Herstellers. In der Regel erstellt die Software ein Export-File, das anschließend an ELDA übermittelt wird – zur Übermittlung stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
Hinweis
Für Fragen zur Bedienung des ELDA-Software-Clients oder zur Eingabe auf der ELDA-Webseite wenden Sie sich bitte an den ELDA-Support: 05/7807-504300
Broschüren
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