30.000 Euro für Angestellten
Ausstehende Provisionen, nicht bezahltes Entgelt und offene Urlaubstage summierten sich bei einem Grazer Angestellten. Die AK klagte und gewann.
Die Gefahr einer möglichen Ansteckung mit Corona machte einer jungen Steirerin nervlich stark zu schaffen. Sie war zum Zeitpunkt des Aufkommens der Pandemie als Sekretärin bei einem Arzt beschäftigt. Da seitens des Arbeitgebers keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen wurden, fürchtete sie sich vor Patientenkontakt und bat einen Kollegen, ob er tags darauf ihren Spätdienst übernehmen könnte. Dieser sagte zu. Als die Steirerin bei der Personalverantwortlichen anrief, wurde sie gleich zu ihrem Chef durchgestellt. Er warf ihr Arbeitsverweigerung vor und dass dies ein Entlassungsgrund sei. Völlig überrumpelt erklärte die 27-Jährige ihm die Situation und dass sie natürlich in die Praxis komme, wenn er das wünscht – zwecklos.
Da die Frau ihren Job nicht verlieren wollte, fuhr sie in die Praxis. Dort hieß es erneut vom Chef, dass es Arbeitsverweigerung sei, auch wenn sie ihre Arbeit jetzt antritt. Dann zeigte er ihr eine WhatsApp-Nachricht, die sie an Kollegen geschickt hatte. Darin hatte sie ihrem Ärger über den Umgang mit dem Virus Luft gemacht, da keine entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen wurden, zu welchen der Arbeitgeber jedoch aufgrund seiner Fürsorgepflicht den Mitarbeitern gegenüber verpflichtet ist.
AK-Expertin Birgit Friess: "Das alles ist kein Entlassungsgrund. Wir haben für die Frau interveniert, jedoch ist es zu keiner außergerichtlichen Lösung gekommen.“ Die AK klagt nun für die 27-Jährige rund 12.000 Euro an Kündigungsentschädigung ein.
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