Gastgewerbe: Macht durch Belästigungen

Keine Frau muss anstößige Kommentare hinnehmen, weil sie sonst als humorlos abgestempelt sein könnte. Sexuelle Belästigung beginnt schon bei derben Reden, ist kein Kavaliersdelikt und wird auch vor Gericht ganz humorlos geahndet. 

"Wenn du noch Eier brauchst, nimm meine", schlug ein steirischer Koch seiner Kollegin vor. Und konnte nicht verstehen, dass sie das nicht witzig fand. "Das Delikt der sexuellen Belästigung im Arbeitsleben umfasst auch anstößige Reden, die von den Betroffenen unerwünscht sind. Dessen sind sich viele Männer – aber auch Frauen – nicht bewusst", erklärt Birgit Klöckl, Rechtsexpertin im steirischen AK-Gleichstellungsreferat. In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Betroffenen aus der Gastronomie, generell kommt es im Dienstleistungsbereich öfter zu Belästigungen.

Oft bleibt es nicht bei den untergriffigen Sprüchen, die den Angesprochenen die Schamesröte ins Gesicht treiben. Da wird der Rock hochgezogen, der Busen begrapscht, die Weste angezündet ("weil du zu viel anhast") – und generell ein Klima der Angst erzeugt. "Manche Männer fordern von ihren Kolleginnen oder Mitarbeiterinnen Nacktfotos per Handy und drohen dann, es werde der Betroffenen oder ihrem Mann etwas zustoßen, wenn die Fotos nicht geliefert werden", erzählt Klöckl aus der täglichen Beratungspraxis.

Sofort wehren und Hilfe holen

Genau darum  geht es bei sexueller Belästigung: Um Machtausübung. Daher ist auch Bekleidung, die weibliche Formen deutlicher hervorhebt, kein Auslöser dafür. Männer belästigen Frauen nicht, weil sie sie attraktiv finden  (es kommt sogar vor, dass ein Homosexueller seine Kollegin oder Mitarbeiterin nicht in Ruhe lässt), sondern um einzuschüchtern und Überlegenheit zu demonstrieren. Mit dem beruflichen Status hat dieses Delikt auch wenig zu tun. "Sexuelle Belästigung geht über alle Hierarchien2, betont die Juristin. Und ihr wichtigster Rat an betroffene Frauen: "Wehren Sie sich! Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt und muss nicht hingenommen werden. Am besten holt man sich sofort Hilfe – denn viele Betroffene bekommen Schlafstörungen, Depressionen oder andere Krankheiten, wenn sie aus lauter Angst oder Verlegenheit schweigen." Auch gibt es für dieses Delikt eine dreijährige Verjährungsfrist, danach hat man keine Handhabe mehr gegen den Täter.

Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht

Erster Ansprechpartner ist der Vorgesetzte oder Arbeitgeber – sofern nicht gerade von dieser Person die Aggression ausgeht. Denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, das heißt, er muss dafür sorgen, dass die Belästigung ein Ende hat. Ansonsten kann er selbst belangt werden.

Im Frauenreferat der AK finden betroffene Frauen nicht nur diskrete und kostenlose Rechtsberatung, sondern auch Hilfe, wenn sie rechtlich gegen ihren Belästiger vorgehen wollen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Jene Frau, deren Weste angezündet wurde, hat durch Intervention der AK kürzlich 2.200 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen.

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