Schutzkleidung ist in vielen Berufen vorgeschrieben. Hier ein paar Eckpunkte dazu.
Schutzkleidung ist in vielen Berufen vorgeschrieben. Hier ein paar Eckpunkte dazu. © Kadmy - stock.adobe.com, AK Stmk

Gut geschützt in der Arbeit

An vielen Arbeitsplätzen ist Schutzkleidung vorgeschrieben. Trotzdem ist laut AUVA die häufigste Berufskrankheit 2017 mit weitem Abstand Schwerhörigkeit durch Lärm. Schutzkleidung ist also immer noch Thema. Schutzausrüstung reicht vom Fußschutz über Hand- und Hautschutz bis hin zu Kopf- und Gehörschutz. Auch bei Kältearbeit müssen Schutzvorkehrungen getroffen werden. "Es macht einen großen Unterschied für den Körper, wenn jemand jeden Tag mit gefährlichen Stoffen, Lärm bzw. einem belastenden Umfeld zu tun hat. Und das vielleicht das ganze Berufsleben", sagt Helge Wolfsgruber vom AK-Arbeitnehmerschutz.

Evaluierung ist Muss

Die Firmenleitung ist verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen und jeden Arbeitsplatz zu evaluieren. Vor Antritt der Arbeit muss klar sein, welche Schutzkleidung anzuziehen ist, und sie ist vor Arbeitsantritt bereitzustellen. Die Kosten trägt die Firma. Am ersten Arbeitstag muss über die bestehenden Gefahren informiert werden. Arbeiten bei Kälte In Arbeitsräumen gibt es gesetzliche Regeln zur Mindesttemperatur. Es gibt sogenannte Kältearbeitsplätze, etwa Kühllager, wo Temperaturen von 15 Grad und darunter herrschen. Nach einer gesetzlichen Tabelle ist dort nach einer bestimmten Arbeitszeit eine Pause zum Aufwärmen vorgesehen. Es muss Kälteschutzkleidung geben und die Beschäftigten müssen die Möglichkeit haben, die Arbeit zu unterbrechen, um zum Aufwärmen an einen beheizten Arbeitsplatz oder einen Aufenthaltsraum (15 – 19 Grad) zu gehen. Für die Arbeiten im Freien gibt es keine Temperaturgrenzen. Aufenthaltsräume auf Baustellen dürfen nicht kälter als 21 Grad sein.

Es gibt Beschäftigungsverbote

Jugendliche dürfen in sehr kalten Räumen (-10 bis -25 Grad) eingeschränkt arbeiten. Bei tieferen Temperaturen gilt ein Beschäftigungsverbot. Schwangere dürfen nicht bei schädlicher Hitze, Kälte oder Nässe arbeiten. Bei Fragen zur Schutzkleidung helfen Betriebsrat, Sicherheitsvertrauensperson, Sicherheitsfachkraft, Betriebsmedizinerin bzw. Betriebsmediziner, Arbeitsinspektorat und AK weiter.

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