Firma zahlte keine Zuschläge: AK erstritt 2.000 Euro
Ein Restaurantleiter leistete regelmäßig Überstunden. Die Überstundenzuschläge wollte ihm sein Chef aber nicht abgelten.
Keine Lohnabrechnungen, Bezahlung unter dem Kollektiv – ein obersteirischer Gastronom versuchte am falschen Ende zu sparen. Aber nicht mit der AK: In Summe konnten 13.000 Euro für drei Beschäftigte zurückgeholt werden.
Mit dieser "Diagnose" hatte die 24-jährige Kellnerin nicht gerechnet: Im Zuge eines Arztbesuches erfuhr die Obersteirerin, dass sie aufgrund ihrer geringfügigen Beschäftigung keine Krankenversicherung hat. Für die junge Mutter, die seit knapp zwei Jahren bei dem Restaurantbetreiber arbeitete, war das nicht nachvollziehbar. "Es war zwar anfangs mit der Arbeitnehmerin eine geringfügige Beschäftigung vereinbart, jedoch ab Mitte 2017 die Meldung zur Vollversicherung zwingender Bestandteil für das Weiterbestehen des Arbeitsvertrages", erklärt Andreas Guttmann, Leiter der AK-Außenstelle Murau, an die sich die Kellnerin wandte.
Nachdem der AK-Experte ihre Kontoauszüge – die Frau hatte nie eine Lohnabrechnung erhalten – und ihre persönlichen, lückenlos geführten Arbeitszeitaufzeichnungen durchgesehen hatte, stand fest, dass der Gastronom sie unter Kollektiv bezahlt hatte. "Wir intervenierten beim Arbeitgeber und erreichten für die Arbeitnehmerin eine Nachzahlung von knapp 7.000 Euro", sagt Guttman. Das Arbeitsverhältnis hatte die Kellnerin zuvor bereits beendet.
Offensichtlich durch ihre Kollegin fanden zwei weitere Beschäftigte desselben Gastronomiebetriebs den Weg zur AK-Außenstelle Murau. Auch bei den beiden wurden Unregelmäßigkeiten bei den Lohnauszahlungen festgestellt. Guttmann: "Wir intervenierten erneut, diesmal kam es zu einer Nachzahlung durch den Arbeitgeber von insgesamt 5.100 Euro für Löhne, Überstunden, Urlaubstage und anteilige Sonderzahlungen."
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