Essenszusteller wartet auf Verständigung über Bestellung. © Wellnhofer-Designs - stock.adobe.com, AK Stmk
Online-Lieferservice zahlte Zusteller 8.600 Euro zu wenig aus
Nicht nur bei den Ruhezeiten hielt sich derEssenszustelldienst nicht an die gesetzlichen Bestimmungen, auch die Bezahlung stimmte nicht. Der 36-Jährige war heuer für 4,5 Monate bei dem Online-Lieferservice beschäftigt gewesen, laut Dienstvertrag für 20 Stunden die Woche. Der Arbeitsablauf sah so aus, dass er mit seinem privaten Auto vor einer Burgerfiliale warten musste, bis er elektronisch verständigt wurde, dass eine Kundin oder ein Kunde Burger, Pommes oder andere Snacks bestellt hat. Daraufhin holte er das Essen im Lokal ab und stellte es mit seinem Auto zu – ohne Kilometergeld zu bekommen. Einen Dienstvertrag sah der Grazer ebenfalls nicht.
Hunderte Überstunden
„Laut seinen Aufzeichnungen hat der Mann während des gesamten Zeitraumes des Dienstverhältnisses 403 Mehr- und Überstunden geleistet“, hat AK-Arbeitsrechtsexperte Bernd Reisner anhand der Arbeitsaufzeichnungen des Mannes berechnet. Der Grundlohn für die Teilzeitbeschäftigung machte pro Monat rund 670 Euro aus. In Summe erhielt er für die 4,5 Monate lediglich knapp 3.700 Euro – eine Abrechnung wurde nicht ausgehändigt. „Das ist ein bisschen mehr als der Grundlohn. Urlaubs-, Weihnachts- und Taggeld sowie Urlaubsersatzleistung fehlen. Ebenso die Mehr- und Überstunden“, sagt Reisner: „Aus unserer Sicht ergibt sich ein Betrag in der Höhe von etwa 12.300 Euro brutto.“ Der Dienstgeber des Zustellers entgegnete, dass alles abgegolten worden sei. Die AK reichte Klage beim Arbeitsgericht ein.