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Müsse er trotz hohem Fieber beim Arzt eine Bestätigung holen? Das fragte ein grippeerkrankter Arbeitnehmer besorgt bei der Arbeiterkammer nach. Sein Chef verlange bereits am ersten Tag eine Krankenstandsbestätigung und sein Hausarzt könne erst am nächsten Tag zum Hausbesuch kommen.
Wolfgang Nagelschmied, Leiter des AK-Arbeitsrechts: "Die Antwort lautet nein. Der Arbeitgeber kann zwar eine ärztliche Bestätigung bereits am ersten Krankenstandstag verlangen. Das muss jedoch dem Dienstnehmer gesundheitlich zumutbar sein."
Diese Anfrage sei nur ein Beispiel für die Vielzahl an Fragen, die sich während der Grippezeit um das Thema Krankenstände drehen, sagt der AK-Experte. Nagelschmied: "Jetzt haben wir die Erfahrung gemacht, dass durch strenge Nachweispflichten im Krankenstand versucht wird, den Beschäftigten das Leben schwer zu machen." Dass sich das Vertrauen einiger Unternehmen in ihre erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Grenzen hält, zeigt sich auch dadurch, dass immer öfter Detektive zur Überwachung beauftragt werden.
Gefördert wird durch die strenge Nachweispflicht, dass Kranke arbeiten gehen und zur Ansteckungsgefahr für Kolleginnen und Kollegen werden. Gleichzeitig bedeutet es, dass viele leicht Erkrankte Arztpraxen und Spitalsambulanzen füllen.
Aus der Krankenstandsbestätigung müssen sich der Beginn, die voraussichtliche Dauer und die Ursache der Arbeitsverhinderung ergeben. Mit Ursache ist jedoch nicht die Diagnose gemeint, sondern ob eine Krankheit oder ein Unfall zum Krankenstand geführt hat.
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