Kein B-Schein: Chef zahlte Fachkraft weniger

Weil ein Grazer keinen Führerschein besaß, stufte ihn der Arbeitgeber nicht als Facharbeiter ein. Dadurch bekam er pro Monat um rund 300 Euro weniger Lohn.

Unter dem KV zahlte eine Grazer Firma einen gelernten Elektro­in­stal­la­tions­tech­niker. Obwohl er in seinem Beruf arbeitete, wurde er nicht als Fach­ar­bei­ter eingestuft. Die Begründung des Firmenchefs: Er habe keinen Füh­rer­schein und solange er diesen nicht besitzt, wird er nur als Angelernter bezahlt. Denn der 23-Jährige hätte immer einen Zweiten gebraucht, der ihn fährt – er hätte nicht selbstständig gearbeitet. "Ein Facharbeiter ist entsprechend seiner Ausbildung zu entlohnen, egal was im Vertrag aus- gemacht ist", stellt AK-Arbeitsrechtsexperte Stefan Hinteregger klar.

300 Euro unter Kollektiv

Nachdem der junge Mann von sich aus nach sechs Monaten Beschäftigung bei der Firma gekündigt hatte, kam er zur AK. Da die Firma nicht bereit war, die Lohndifferenz von monatlich rund 300 Euro sowie die Überstunden und Sonderzahlungen zu leisten, klagte die AK die etwa 3.500 Euro erfolgreich ein.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

05-7799-0

Anfragen bitte via Formular.

Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.

Das könnte Sie auch interessieren

So viel Lohn steht mir zu

Wie ist der Mindestlohn geregelt? Welcher Kollektivvertrag gilt für mich? Bekomme ich eine jährliche Gehaltserhöhung und Sonderzahlungen?

Mann sucht Ordner

Arbeitsvertrag & Dienstzettel

Wie hat ein Arbeitsvertrag auszusehen? Gelten auch mündliche Verträge? Sind Änderungen erlaubt? Was tun, wenn Sie keinen Dienstzettel bekommen?

Gar nicht sauber geht es im Gebäudereinigungsgewerbe zu.

Weniger zahlen: Firmen tricksen mit Dienstzetteln

Mit unterschiedlichen Methoden wird die Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen oder die unbefristete Aufstockung von Stunden umgangen.