So viel Lohn steht mir zu
Wie ist der Mindestlohn geregelt? Welcher Kollektivvertrag gilt für mich? Bekomme ich eine jährliche Gehaltserhöhung und Sonderzahlungen?
Klaus P. ist ein gestandener Bauingenieur mit einem akademischen Abschluss. Die Kalkulation von Bauprojekten ist für ihn kein Problem und genau für diese Arbeit wurde in einer kleinen Grazer Baufirma dringend jemand gesucht. Der Akademiker sagte zu. Neun Tage vor dem weihnachtlichen Betriebsurlaub startete er seine Tätigkeit.
Angemeldet wurde er aber erst im neuen Jahr, und genau ein Monat danach löste der Chef den Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung auf. Das sei möglich, weil das Probemonat noch nicht vorbei sei, lautete die Begründung.
"Unserem Mitglied wurde hier übel mitgespielt", sagt AK-Jurist Michael Kohler. Die Anmeldung des Jobs bei der Sozialversicherung war verspätet, die Bezahlung für die Tätigkeit vor Weihnachten fiel zu gering aus und überdies hatte der Mann nie einen Dienstvertrag unterschrieben, der ein Probemonat vorsieht. "Die Arbeiterkammer klagte alle Ansprüche ein, die bei einer ordnungsgemäßen Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfrist angefallen wären." Kohler: "Alles in allem betrug die eingeklagte Summe netto mehr als 8.000 Euro." Tatsächlich ausbezahlt bekommen hatte der 41-Jährige zuvor von der Firma nur knapp 3.000 Euro netto. "Der Unternehmer wollte den Mann also mit etwas mehr als einem Viertel des zustehenden Geldes wieder heimschicken", sagt der Jurist
Weil das Arbeitsgericht in erster Instanz die Klage abgewiesen hatte, ging die AK in Berufung. "Wir waren von unserer Rechtsmeinung überzeugt", so Kohler, der vom Oberlandesgericht vollinhaltlich Recht bekam. Das ausstehende Entgelt wurde dem Mann inzwischen von der Firma überwiesen.
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