Vorsicht beim Unterzeichnen von Arbeitsverträgen. Lieber vor der Unterschrift prüfen lassen.
Vorsicht beim Unterzeichnen von Arbeitsverträgen. Lieber vor der Unterschrift prüfen lassen. © stock.adobe.com/Diego Cervo, AK Stmk

Der Traumjob war am Ende ein Albtraum

Arbeitsverträge sollte man vor dem Unterzeichnen bei der AK prüfen lassen. Zu schön, um wahr zu sein: Eine Steirerin musste selbst erleben, dass der Volksmund recht hatte. Sie hatte sich auf ein verlockendes Stelleninserat für eine Vertriebstätigkeit im Außendienst eingelassen und ohne viel Überlegung einen Dienstvertrag unterschrieben. Anstatt der angekündigten freien Zeiteinteilung gab es strikte terminliche Vorgaben, die auch teilweise vom Dienstgeber kontrolliert wurden.

Statt Fixum Provisionen

Aus allen Wolken fiel die Frau jedoch, als sie die erste Gehaltsabrechnung sah. Sie bekam nicht das im Stellenangebot genannte Fixum von 4.500 Euro, sondern erfolgsabhängige Provisionen. Überdies musste die Steirerin für die ihr zur Verfügung gestellten Vorführwaren eine Kaution und eine monatliche Miete bezahlen. Beides wurde bei der Abrechnung abgezogen. Dagegen gab es keinerlei Ersatz ihrer Kosten, die bei der Fahrt zu den Kunden-Terminen mit ihrem Privat-PKW angefallen waren.

Angeblicher freier Dienstvertrag

Bei der Prüfung ihrer Unterlagen stellte AK-Juristin Verena Stiboller fest, dass die Frau einen angeblich "freien Dienstvertrag" unterschrieben hatte. Vertraglich festgehalten war, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen nicht zur Anwendung kommen und es deshalb kein Recht auf Urlaub, Sonderzahlungen, Krankenentgelt und vieles mehr gebe. Die Steirerin wollte eine schnelle Lösung. Auf Intervention der Arbeiterkammer wurden der Frau die abgezogenen Mieten und Kautionen, Provisionen und Kilometergelder bezahlt. Eine gerichtliche Prüfung, ob es sich in Wahrheit um einen normalen Dienstvertrag mit allen arbeitsrechtlichen Ansprüchen handelt, dauerte der Frau zu lange.

Verträge prüfen lassen

Bei so weitreichenden Entscheidungen, wie es das Unterzeichnen eines Arbeitsvertrages ist, sollte man die Juristinnen und Juristen der Arbeiterkammer einschalten. Sie können rasch erkennen, ob in dem Vertragswerk Fallen eingebaut sind. Wird der Vertrag für eine Nachdenkpause nicht mitgegeben, sollte man überhaupt die Finger davon lassen.

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