4.9.2023

Vorsicht bei "Blistergebühr"

Im Frühjahr dieses Jahres erhielten Bewohnerinnen und Bewohner eines obersteirischen Pflegeheimes vom Betreiber ein Schreiben, das Zusatzkosten für die Betroffenen ankündigte – die Aufregung und die Unsicherheit waren groß.

In dem Schreiben des Pflegeheimbetreibers wurden ab Juni 2023 Zusatzkosten von monatlich 7 Euro für die sogenannte "Verblisterung" von Medikamenten angekündigt. Viele betroffene Heimbewohnerinnen und Heimbewohner bzw. deren Angehörige meldeten sich daraufhin bei der Arbeiterkammer. Mit deren Hilfe konnten sie sich erfolgreich gegen diese Zusatzkosten aussprechen und die Einhebung abwehren. Auch das Vertretungsnetz und die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft wurden bereits mit der Vorgehensweise dieses Pflegeheimes konfrontiert.

Im Heimvertrag inkludiert

"Grundsätzlich ist es so, dass im Pflegeheim natürlich die einzunehmenden Medikamente nach ärztlicher Verschreibung vom fachlich einschlägig ausgebildeten Personal des jeweiligen Pflegeheimes dispensiert werden", erklärt AK-Pflegeexpertin Christina Poppe-Nestler. Diese Tätigkeit wird aber in diesem Pflegeheim von einer Apotheke übernommen und die Kosten dieser ausgelagerten Tätigkeit wird den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern in Rechnung gestellt. Poppe-Nestler: "Diese Verrechnung von Zusatzkosten ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, da derartige Leistungen vollumfänglich vom Leistungsumfang eines Heimvertrages und allen einschlägigen Bestimmungen umfasst ist."
Sollte es in diesem Zusammenhang weitere Betroffene geben bzw. auch andere Pflegeheime diese Vorgehensweise anwenden, stehen die Expertinnen und Experten der AK-Abteilung Gesundheit, Pflege und Betreuung für weiterführende Informationen und Hilfestellungen gerne zur Verfügung.

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