13.2.2022

Angehörigenbonus wird ab Juli 2023 ausbezahlt

Die Regierung schafft ab Juli 2023 einen Angehörigenbonus für die Personen, die den größten Teil der Pflege zu Hause leisten und selbst- oder weiterversichert sind. Auch Angehörigen mit geringem Einkommen, beispielsweise Pensionisten, gebührt der Bonus unter bestimmten Voraussetzungen. 

Bereits voriges Jahr im Mai angekündigt, treten die Bestimmungen für den sogenannten Angehörigenbonus ab 1. Juli 2023 in Kraft. Im heurigen Jahr werden deswegen auch nur 750 Euro ausbezahlt. Ab 2024 wird der Angehörigenbonus in voller Höhe von 1.500 Euro gebühren. 

"Bonus"-Variante 1

Personen, die nahe Angehörige, denen zumindest ein Pflegegeld der Stufe 4 gebührt, in häuslicher Umgebung pflegen und sich aufgrund dieser Tätigkeit in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, gebührt der Angehörigenbonus. Die Einschränkung, dass der Pflegebedürftige Pflegegeld ab der Stufe 4 sowie der Stufe 5, 6 und 7 beziehen muss, bedeutet, dass bereits ein hoher Pflegebedarf gegeben ist. Bei den höheren Stufen des Pflegegeldes ist in vielen Fällen eine Betreuung zu Hause gar nicht mehr möglich, merkt AK-Pflegeexpertin Christina Poppe-Nestler in diesem Zusammenhang kritisch an. Bei dieser Variante soll der Angehörigenbonus amtswegig, das bedeutet ohne eigene Antragstellung, in monatlichen Teilbeträgen zur Auszahlung kommen. Die weitaus meisten der insgesamt rund 460.000 Bezieher von Pflegegeld in Österreich beziehen Pflegegeld in den Stufen 1, 2 und 3.

"Bonus"-Variante 2

Auch anderen pflegenden Angehörigen mit geringem Ein- kommen (das eigene monatliche Durchschnittseinkommen darf 1.500 Euro netto im Monat nicht überschreiten), wie beispielsweise Pensionistinnen und Pensionisten, gebührt der Angehörigenbonus unter bestimmten Voraussetzungen. Es muss ebenfalls zumindest Pflegestufe 4 vorliegen, beim zu Pflegenden muss es sich um einen nahen Angehörigen handeln und ein gemeinsamer Haushalt muss vorliegen. Hier muss der Angehörigenbonus explizit beantragt werden und wird dann ebenfalls in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt.
Der Bonus wird nicht auf die Sozialhilfe angerechnet und ist auch nicht pfändbar. 


Video: Pflege - neuer Angehörigenbonus

AK-Expertin Christina Poppe-Nestler erklärt den Angehörigenbonus.


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