Video: Das richtige Drehen im Bett
Der Betreuungsalltag ist anstrengend. Hier gibt es ein paar Tipps und Handgriffe, um ihn einfacher zu gestalten.
In letzter Zeit häufen sich die Anfragen und auch Beschwerden über Träger von Pflegeheimen, die sich von den Angehörigen zusätzlich zum abzuschließenden Pflegeheimvertrag auch Bürgschafts- und/oder Abtretungsvereinbarungen unterschreiben lassen wollen, sagt AK-Pflegerechtsexpertin Christina Poppe-Nestler. Sehr oft dauert das behördliche Verfahren zur Restkostenübernahme sehr lange und in der Zwischenzeit werden die Pflegeheiminteressenten bzw. deren Angehörige mit Zusätzen zum Heimvertrag konfrontiert, wonach Bürgschaften und/oder Abtretungsvereinbarungen, oft auch "blanko", das heißt ohne thematische Einschränkung, unterschrieben werden sollen. Erfolgt dies nicht, droht eine Absage des Heimplatzes. Somit sind die zu Pflegenden bzw. deren Angehörigen sehr unter Druck.
Dieser Druck wird durch die Pflegemisere zusätzlich verstärkt: Der latente Personalmangel führt unter anderem dazu, dass auch weniger Pflegeheimplätze zur Verfügung stehen. Da die Notwendigkeit von Pflege oft auch sehr überraschend kommt, sehen Betroffene für sich keine andere Lösung, als auf die Forderungen der Pflegheimbetreiber einzugehen und sich so einen Platz zu sichern.
"Wir raten diesbezüglich dringend, diese Vereinbarungen nicht zu unterschreiben, zumal die Restkosten in aller Regel vom Sozialhilfeträger übernommen werden – nur eben verzögert", sagt Poppe-Nestler. "Wer mit einer Bürgschafts- und/oder Abtretungsvereinbarung konfrontiert wird, sollte unbedingt umgehend mit uns Kontakt aufnehmen." Diese Vorgehensweise der Pflegeheimbetreiber entbehrt jeglicher Grundlage und ist unseriös. Überdies könnte sich so eine Zusatzvereinbarung auch negativ auf die Entscheidung des Sozialhilfeträgers auswirken, sodass dieser möglicherweise keine Deckung für die Pflegeheimkosten übernimmt.
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