Zusatzkosten in Pflegeheimen: Was ist okay, was nicht?
Vor der Unterzeichnung des Vertrags mit einem Pflegeheim ist es wichtig, sich über die zulässigen Inhalte zu informieren und den Vertrag zu prüfen.
Da staunte Frau E. nicht schlecht, als sie nach dem Wechsel ihrer Mutter in ein neues Pflegeheim eine Rechnung in Höhe von über 7.000 Euro erhielt. Sie musste ihre Mutter nach einem Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Sturzes sehr kurzfristig in ein Pflegeheim, das 30 Kilometer vom Wohnort entfernt ist, unterbringen. Von Anfang an hatte Frau E. immer mit dem Pflegeheim dahingehend kommuniziert, dass bei Freiwerden eines Pflegeheimplatzes in unmittelbarer Nähe zum Wohnort ein Wechsel vorgenommen wird. Diese kurzfristige Vertragsauflösung im Einvernehmen wurde ihr zwar mündlich zugesichert, bei Erhalt der Abrechnung war davon allerdings nichts mehr zu erkennen. Außerdem fanden sich noch eine Wäsche- und eine Einkaufspauschale in Gesamthöhe von 155 Euro monatlich auf den Abrechnungen.
Grundsätzlich sind bei einem Pflegeheimwechsel Fristen und Termine einzuhalten. Oft wird allerdings sehr kurzfristig der gewünschte Platz frei und man muss schnell reagieren. AK-Pflegerechtsexpertin Christina Poppe-Nestler: "Um Doppelgleisigkeiten zu verhindern, sollte man versuchen, mit dem Pflegeheim eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu vereinbaren." Wenn dies nicht gelingt, entstehen oft sehr hohe Mehrkosten.
Poppe-Nestler: "Aufgrund unserer Intervention konnte erreicht werden, dass sich das betroffene Pflegeheim wieder an das mündlich Vereinbarte erinnerte und auf die Bezahlung der gesamten im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist verzichtete." Die oben erwähnten Pauschalen wurden ebenfalls für die gesamte Aufenthaltsdauer refundiert, da hier keinerlei Gegenleistung erbracht wurde. Insgesamt musste Familie E. statt den geforderten 7.000 nur noch 1.500 Euro bezahlen.
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