4.9.2023

Sozialhilfe: Hohe Rückersatzforderungen

Grundsätzlich wurde der Vermögensregress für Angehörige von im Pflegeheim untergebrachten Personen abgeschafft, alte Verträge können aber noch zu Problemen führen.

Da staunte ein AK-Mitglied nicht schlecht, als es aufgrund des Ablebens eines nahen Angehörigen mit einer Zahlungsaufforderung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft in der Höhe von 125.000 Euro konfrontiert wurde. Dies deswegen, weil der Verstorbene eine Behinderung hatte und in einer Tagesstätte betreut wurde. Für die entstandenen Kosten von derartigen Betreuungseinrichtungen gab es bis einschließlich 28. Februar 2023 eine Regressverpflichtung für die Betroffenen bzw. deren Erbinnen und Erben. "Aufgrund unserer Intervention und einer dringend geänderten Rechtslage musste unser Mitglied diesen Betrag nicht bezahlen", sagt AK-Pflegeexperte Michael Nitsch.

Sozialhilferückersatz

Ähnlich erging es zwei Schwestern, die sich aufgrund des Pflegeheimaufenthaltes ihrer Mutter mit einer Zahlungsaufforderung in der Höhe von 239.000 Euro konfrontiert sahen. Die Rechtslage in diesem Fall war äußerst komplex, jedoch konnte nach Intervention der AK ein Vergleich mit dem zuständigen Sozialhilfeträger getroffen und die hohe Rückersatzforderung abgewendet werden.

Achtung bei alten Verträgen

Grundsätzlich wurde der Vermögensregress im Zusammenhang mit der Unterbringung in einem Pflegeheim 2018 zwar aufgehoben. Dennoch kommt es immer wieder zu solch hohen Rückersatzforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit alten Übergabeverträgen innerhalb der Familie. Nitsch: "Bei diesbezüglichen Fragen oder Problemen steht das Pflegerechtsteam der AK gerne zur Verfügung."

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