Heimkosten: Angehörige müssen nicht zahlen
Immer wieder kommt es vor, dass Angehörige von zu Pflegenden vom Pflegeheim zu Zahlungen aufgefordert werden. Betroffene sollten die AK kontaktieren.
Ziel der Familienentlastung ist es, die hauptbetreuende Person zu entlasten und den Menschen mit Behinderung die notwendige Betreuung in gewohnter Umgebung zukommen zu lassen. Diese erbringt in Vereinbarung mit der Familie eine ausgebildete Sozialbetreuungs- bzw. Pflegekraft stundenweise vor Ort und soll den Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Behinderung, welche von Angehörigen ständig betreut werden und nicht in einer Wohneinrichtung oder einem Pflegeheim leben.
Die Familienentlastung kann entweder bei der Gemeinde oder bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Neben dem Antrag muss zusätzlich ein Nachweis über das Pflegegeld sowie über ein allfälliges Einkommen vorgelegt werden.
Grundsätzlich haben der Mensch mit Behinderung oder allfällig unterhaltsverpflichtete Personen 10 Prozent der monatlichen Kosten der Familienentlastung selbst zu tragen. AK-Pflegeexperte Michael Nitsch: "Auf Antrag kann in finanziellen Härtefällen dieser Eigenanteil verringert oder gänzlich erlassen werden."
Broschüren
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0