4.7.2022

Familienentlastung für eine kurze Auszeit

Die Betreuung von Menschen mit Behinderung stellt deren Angehörige oft vor Herausforderungen. Um sie zeitweise zu entlasten, aber auch ihre Schützlinge zu unterstützen, besteht die Möglichkeit, den Familienentlastungsdienst zu beanspruchen.

Ziel der Familienentlastung ist es, die hauptbetreuende Person zu entlasten und den Menschen mit Behinderung die notwendige Betreuung in gewohnter Umgebung zukommen zu lassen. Diese erbringt in Vereinbarung mit der Familie eine ausgebildete Sozialbetreuungs- bzw. Pflegekraft stundenweise vor Ort und soll den Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf die Familienentlastung?

Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Behinderung, welche von Angehörigen ständig betreut werden und nicht in einer Wohneinrichtung oder einem Pflegeheim leben.

Wie kommt man zur Familienentlastung?

Die Familienentlastung kann entweder bei der Gemeinde oder bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Neben dem Antrag muss zusätzlich ein Nachweis über das Pflegegeld sowie über ein allfälliges Einkommen vorgelegt werden.

Was kostet die Familienentlastung?

Grundsätzlich haben der Mensch mit Behinderung oder allfällig unterhaltsverpflichtete Personen 10 Prozent der monatlichen Kosten der Familienentlastung selbst zu tragen. AK-Pflegeexperte Michael Nitsch: "Auf Antrag kann in finanziellen Härtefällen dieser Eigenanteil verringert oder gänzlich erlassen werden."

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